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Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung verleiht im Jahr 2012 zum 33. Mal den
Alfried Krupp-Förderpreis für junge Hochschullehrer
Mit der Verleihung des Preises wird eine Förderung in Form von Personal- und Sachmitteln in Höhe von 1 Mio. €, verteilt auf fünf Jahre, gewährt.
Das Förderangebot richtet sich an Natur- und Ingenieurwissenschaftler, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein. Der Alfried Krupp-Förderpreis ist nicht ausgeschrieben für Juniorprofessoren und Professoren an Fachhochschulen.
Kandidaten können von Einzelpersonen, von wissenschaftlichen Hochschulen und von Forschungsinstitutionen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.
Kandidatenvorschläge müssen schriftlich bis zum 24. Februar 2012 an die Stiftung gerichtet werden. Hierfür muss das bei der Stiftung erhältliche Formular verwendet werden. Das Formular sowie die Ausschreibungsrichtlinien sind über die Homepage der Stiftung unter
www.krupp-stiftung.de abrufbar.
Zusätzlich sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
zwei Vorschlagsgutachten - Curriculum Vitae - Bestätigung der Hochschule, dass es sich bei der Professur des Kandidaten um eine Erstberufung handelt - Bestätigung der Hochschule, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung des Kandidaten die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme („tenure track“) besteht - verbindliche Angabe der Hochschule, in welchem Umfang der Kandidat Lehrveranstaltungen anbieten wird - Angaben zur Ausstattung der aktuellen Professur mit Personal- und Sachmitteln - Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit - Publikationsliste
Postfach 23 02 45
45070 Essen
Telefon: (02 01) 1 88-48 09
Telefax: (02 01) 41 25 87
E-Mail: akf@krupp-stiftung.de
http://www.krupp-stiftung.de
Bewerbungsschluss: 24.02.2012





