Angestellte Architekten: Einflussfaktoren auf das Gehalt
Signifikanten Einfluss auf die Höhe der Jahresgehälter haben die jeweiligen Arbeitgeber. Am geringsten wurden Angestellte in Architektur- und Planungsbüros entlohnt, sie kamen auf ein Mediangehalt von rund 53.000 Euro. In kleinen Büros mit zwei bis vier Personen lag der Median sogar lediglich bei rund 48.000 Euro.
Die höchsten Gehälter wurden Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft gezahlt (Median bei 79.000 Euro). Die Gehälter von Angestellten (Median bei 68.000 Euro) und Beamten (Median bei 71.200 Euro) im öffentlichen Dienst lagen in der Mitte dieser zwei Extreme.
Darüber hinaus sind Aspekte wie Berufserfahrung, Tätigkeitsgruppe und oft auch das Geschlecht der vollzeittätigen abhängig Beschäftigten für das Gehalt von Bedeutung. In allen untersuchten Beschäftigungsgruppen erhielten Männer mit leitender oder weisungsgebundener Tätigkeit signifikant mehr Lohn als Frauen.
Einstiegsgehalt von angestellten Architekt:innen
Der Abschluss wirkt sich direkt auf das Einstiegsgehalt aus. Das mittlere monatliche Einstiegsgehalt von Berufseinsteiger:innen mit sechssemestrigem Bachelorabschluss lag 2021 laut der BAK-Analyse bei 33.600 Euro brutto im Jahr. Absolventen eines achtsemestrigen Bachelorstudiums erhielten im Mittel 36.000 Euro, Master- und Diplomabsolventen 38.400 Euro.
Gehaltsanstieg nach Berufserfahrung
Zwar steigen Absolventent:innen nicht mit überdurchschnittlich hohen Gehältern in den Beruf ein, doch die Branche lockt mit guten Entwicklungsaussichten: Liegt das Gehalt im bundesdeutschen Mittel nach bis zu zehn Jahren Tätigkeit noch bei rund 50.000 Euro pro Jahr für angestellte Architekt:innen, sind es nach elf bis 20 Jahren bereits rund 65.000 Euro, also etwa ein Drittel mehr. Architekt:innen mit 21 bis 30 Jahren Berufserfahrung verdienen jährlich durchschnittlich rund 71.000 Euro, mit mehr als 30 Jahren Erfahrung rund 72.000 Euro.
Selbstständige Architekten: Bürogröße entscheidend für den Verdienst
Im Zeitraum 2013 bis 2021 ist in allen Bürogrößenklassen ein Anstieg der Pro-Kopf-Umsätze zu verzeichnen und damit in der Regel auch ein Anstieg der Überschüsse. Diese fielen jedoch sehr unterschiedlich aus: Mit zunehmender Bürogröße reichen sie im Median von 47.000 Euro in Ein-Personen-Büros bis 179.000 Euro in Büros mit zehn und mehr tätigen Personen.
Selbstständige Architekt:innen rechnen entweder auf Basis der HOAI ab, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, oder auf Basis der geleisteten Stunden. In Ausnahmefällen dient auch eine Zeitschätzung oder das Bauvolumen als Berechnungsgrundlage.
Im Mittel wurden 2021 Stundensätze von 90 Euro für Inhaber:innen, 75 Euro für angestellte Kammermitglieder, 70 Euro für angestellte Absolvent:innen der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung (keine Kammermitglieder) sowie 60 Euro für technische Beschäftigte in Rechnung gestellt. Auch auf dieser Basis lässt sich in größeren Büros mehr verdienen als in kleineren.
Einkommen von Architekten und Architektinnen nach Branche
Die Berufsgruppe der Architekt:innen umfasst nicht nur diejenigen, die Gebäude planen (Hochbauarchitekt:innen), auch wenn diese mit 86 Prozent die deutliche Mehrheit stellen. Es zählen auch dazu:
- Innenarchitekt:innen (sechs Prozent)
- Landschaftsarchitekt:innen (acht Prozent)
- Stadtplaner:innen (sieben Prozent).
(Hinweis: Manche Architektinnen und Architekten vereinen mehrere Fachbereiche in ihrer Tätigkeit, etwa Stadtplaner und Architekt, weshalb die Summe mehr als 100 Prozent ergibt.)
Aufschluss darüber, wie viel in den unterschiedlichen Branchen gezahlt wird, gibt wieder die BAK-Befragung. Über die Gehälter gibt die folgende Tabelle Aufschluss