An-Institut
Auf Antrag eines oder mehrerer Fachbereiche kann das Rektorat einer Hochschule beschließen, dass eine außerhalb befindliche, rechtlich selbständige Einrichtung, die wissenschaftliche Aufgaben erfüllt, als "Wissenschaftliche Einrichtung an der Hochschule" (An-Institut) anerkannt wird. Dies soll nur geschehen, wenn die entsprechenden Aufgaben nicht von einer Einrichtung der Hochschule erfüllt werden können. Leistungen zwischen Hochschule und An-Institut werden vergütet.
Die Leitung eines An-Instituts obliegt einem oder mehreren Professoren, die gleichzeitig einen Lehrstuhl an der Hochschule betreuen.
Die Leitung eines An-Instituts obliegt einem oder mehreren Professoren, die gleichzeitig einen Lehrstuhl an der Hochschule betreuen.
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