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Glossar
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Außerplanmäßiger Professor

Die Verleihung der Bezeichnungen "Außerplanmäßiger Professor" sowie Honorarprofessor erfolgt nach Grundsätzen, die von den einzelnen Hochschulen festgelegt werden.

Die Bezeichnung Außerplanmäßiger Professor (APL-Professor) kann von Universitäten an Personen verliehen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erfüllen und in Forschung und Lehre hervorragende Leistungen erbringen. Die Bezeichnung "Honorarprofessor" kann Personen verliehen werden, die auf einem an der Hochschule vertretenen Fachgebiet hervorragende Leistungen in der beruflichen Praxis bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder hervorragende Leistungen in Forschung, Kunst und Lehre erbringen, die den Anforderungen für hauptberufliche Professorinnen und Professoren entsprechen. Die Verleihung der Bezeichnungen setzt eine in der Regel mehrjährige erfolgreiche selbständige Lehr- und Forschungstätigkeit voraus, die durch Gutachten nachzuweisen ist.