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Berufung

Berufung nennt man die Erlangung einer Professur bzw. eines Lehrstuhles an einer Hochschule. Der Kandidat erhält vom zuständigen Ministerium einen entsprechenden Ruf. Ein Ruf kann angenommen oder abgelehnt werden.

Lehrstuhlinhaber können einen Ruf auf eine andere Professur erhalten. Ist die Hochschule daran interessiert, den Gerufenen zu halten, kann dies "Bleibeverhandlungen" auslösen (höherer Verdienst, bessere Ausstattung mit Sachmitteln und/oder Personal).

siehe auch Privatdozent, Hausberufung