Willkommen! Melden Sie sich an. | Neu hier? Guided Tour |
 
Glossar
A | A | A
 

Besoldung

Als Besoldung wird grundsätzlich die Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten in Deutschland bezeichnet. Für Professoren und Rektoren gilt seit 2005 die W-Besoldungsordnung, welche die C-Besoldung ersetzt. Für die Bezüge auf Bundes-, Landes- und Hochschulebene gelten spezifische Regelungen.

Zum Thema Besoldung bietet der Deutsche Hochschulverband Seminare und im Rahmen einer Mitgliedschaft umfassende Beratung an. Auch können auf den Seiten des DHV detaillierte Listen über Grundgehälter der Besoldungsgruppe W sowie die Endgrundgehälter der Besoldungsgruppe C heruntergeladen werden.


Weitere Informationen

www.hochschulverband.de»

Diese Stellen könnten zu Ihnen passen
1. April 2012
Deutsches Literaturarchiv Marbach
26. April 2012
Musikhochschule Lübeck