Besoldungsrecht
Das Besoldungsgesetz regelt die Bezahlung von Beamten, Soldaten und Richtern. Die jeweilige Bezahlung erfolgt durch eine Einteilung in verschiedene Besoldungsgruppen. Die Einteilung in die jeweilige Gruppe richtet sich nach Tätigkeit, Alter und Leistungen.
Mit der Professorenbesoldungsreform 2001/2002 regelt das Besoldungsrecht nun ebenfalls die Besoldung der Professoren an Hochschulen. Bereits seit Ende der 1990er Jahre wurde eine Reformierung der Leistungsbezüge von Professoren diskutiert. Dabei wurde eine stärker leistungsabhängige Besoldung der Professoren, wie sie bereits im Zusammenhang mit Berufungen bestand, angestrebt. Die Vergütung für Professoren erfolgt seit 2005 nun durch die W-Besoldung. Professoren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen W-Besoldung eine C-Besoldung innehatten, dürfen jedoch in dieser Gruppe verbleiben.
Mit der Professorenbesoldungsreform 2001/2002 regelt das Besoldungsrecht nun ebenfalls die Besoldung der Professoren an Hochschulen. Bereits seit Ende der 1990er Jahre wurde eine Reformierung der Leistungsbezüge von Professoren diskutiert. Dabei wurde eine stärker leistungsabhängige Besoldung der Professoren, wie sie bereits im Zusammenhang mit Berufungen bestand, angestrebt. Die Vergütung für Professoren erfolgt seit 2005 nun durch die W-Besoldung. Professoren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen W-Besoldung eine C-Besoldung innehatten, dürfen jedoch in dieser Gruppe verbleiben.
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