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Dissertation

Schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung der Doktorwürde, auch Inauguraldissertation (offizielle Bezeichnung) oder Doktorarbeit genannt. Die Dissertation soll die Befähigung zeigen, eigene Forschungsergebnisse angemessen zu präsentieren. Die Dissertation kann von einem Doktorvater betreut werden und kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Strukturierte Promotionsprogramme hingegen bieten eine Promotion in Betreuung durch mehrere Personen und den Austausch der Promovenden unterinander an.

Durch einen Gutachter wird die Dissertation mit den Noten "ausgezeichnet" (summa cum laude), "sehr gut" (magna cum laude), "gut" (cum laude) oder "genügend" (rite) versehen.

An die Dissertation als schriftlichem Teil des Promotionsverfahrens schließt sich ein mündlicher Beitrag an, welcher entweder eine Prüfung in benachbarten Fachgebieten sein kann (Rigorosum) oder aber ein Vortrag des Promovenden, dessen Ergebnisse dieser in einer anschließenden Diskussionsrunde verteidigen muss (Disputation) Nach der bestandenen mündlichen Prüfung besteht eine Veröffentlichungspflicht der Dissertation. In Deutschland bieten Universitäten und gleichgestellte Hochschulen die Möglichkeit einer Promotion an.


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