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Emeritierung

Emeritus nennt man einen Professor oder Hochschullehrer im Ruhestand. Das Emeritierungssrecht in Deutschland sieht vor, dass emeritierte Professoren von ihren Aufgaben "entpflichtet" sind. Sie verfügen zwar über kein Stimmrecht mehr, jedoch können sie ihre Lehrbefugnis weiter ausüben oder Doktoranden weiter betreuen.

Die Emeritierung ist nicht gleichzusetzen mit einer Pensionierung. Ein pensionierter Professor ist im Gegensatz zu emeritierten Professoren seiner Dienstpflicht enthoben.