Exzellenzinitiative
Mit der Förderung der universitären Spitzenforschung im Rahmen der Exzellenzinitiative sollen Leuchttürme der Wissenschaft in Deutschland entstehen, die den Standort Deutschland nachhaltig stärken und international wettbewerbsfähig machen.
Am 23. Juni 2005 wurde vom Bund und den Ländern die Exzelleninitiative beschlossen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat wurden mit der Organisation und wissenschaftlichen Begutachtung der Initiative beauftragt. Die Exzellenzinitiative besteht aus drei Förderlinien: Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung sowie die Förderung von Zukunftskonzepten zum Ausbau universitärer Spitzenforschung.
Die Exzellenzinitiative teilt sich in zwei Förderrunden (Oktober 2006 und Oktober 2007) innerhalb des Zeitraums 2005-2011 ein, gefördert werden ingesamt 39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und neun Zukunftskonzepte, der Zeitraum der Förderung beträgt jeweils fünf Jahre.
Am 23. Juni 2005 wurde vom Bund und den Ländern die Exzelleninitiative beschlossen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Wissenschaftsrat wurden mit der Organisation und wissenschaftlichen Begutachtung der Initiative beauftragt. Die Exzellenzinitiative besteht aus drei Förderlinien: Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung sowie die Förderung von Zukunftskonzepten zum Ausbau universitärer Spitzenforschung.
Die Exzellenzinitiative teilt sich in zwei Förderrunden (Oktober 2006 und Oktober 2007) innerhalb des Zeitraums 2005-2011 ein, gefördert werden ingesamt 39 Graduiertenschulen, 37 Exzellenzcluster und neun Zukunftskonzepte, der Zeitraum der Förderung beträgt jeweils fünf Jahre.
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