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Fakultätsrat

Der Fakultätsrat regelt die fachlichen Angelegenheiten der Fakultäten, z.B. Beschluss von Prüfungsordnungen, die dann aber auch vom Senat beschlossen werden müssen. Er wird gebildet aus den Dekanen aller Fakultäten einer Hochschule.
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1. Mai 2012
Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste