Föderalismusreform
Am 1. September 2006 trat als umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Föderalismusreform in Kraft. Die Reform regelt die Beziehungen zwischen Bund und Ländern neu. Die Bildungspolitik ist vorwiegend Ländersache. Beim Bund verbleibt ein Mitspracherecht bei der Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse und für den betrieblichen Teil der beruflichen Bildung im dualen System. Der Bund zieht sich aus der Finanzierung des Hochschulbaus und aus den direkten Finanzhilfen im Schulbereich zurück.
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