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Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, der strukturellen Benachteiligung von Frauen an den Hochschulen entgegen zu wirken. Dies gilt insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen und für die Umsetzung und Fortschreibung der Frauenförderpläne.

Die Gleichstellungsbeauftragte achtet darauf, dass bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, der Entwicklungsplanung und der leistungsorientierten Mittelvergabe, frauenrelevante Aspekte einbezogen werden. Sie nimmt an Sitzungen der Hochschulgremien teil und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.

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