Grundordnung
Die Grundordnung einer Hochschule regelt Name, Rechtsstellung, Zentrale Organe, Rechte der Hochschule, Aufgaben, Zielvereinbarungen, Verfahrensordnung, Amtszeiten und Wahlperioden, Aufgaben und Rechte der Rektorin oder des Rektors, Kanzlerin oder Kanzler, Aufgaben und Befugnisse des Senats.
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