Master-Abschluss (MA)
Der Master-Abschluss (auch Master oder MA) ist ebenso wie der Bachelor-Abschluss ein akademischer Grad, der im Rahmen des Bologna-Prozesses bis 2010 vollständig in Deutschland eingeführt werden soll. Der Master bietet ebenso wie der Bachelor eine internationale Vergleichbarkeit akademischer Abschlüsse. Voraussetzung für ein Master-Studium ist der Bachelor-Abschluss oder einer der folgenden Studienabschlüsse: Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Medizinexamen.
Die Abschlussbezeichnungen des Master-Studiums wie z.B. Msc. (Master of sciences) orientieren sich an dem jeweiligen Fachbereich. Es gibt konsekutive Master-Studiengänge, die an das vorangegangene Studium anschließen und nicht-konsekutive Master-Studiengänge, deren Inhalt nicht auf dem vorangegangenen Studium aufbaut sowie weiterbildende Masterstudiengänge, die berufspraktische Erfahrung voraussetzen, ebenfalls unabhängig vom zuvor studierten Fach.
Der Master-Abschluss qualifiziert zur Promotion.
Die Abschlussbezeichnungen des Master-Studiums wie z.B. Msc. (Master of sciences) orientieren sich an dem jeweiligen Fachbereich. Es gibt konsekutive Master-Studiengänge, die an das vorangegangene Studium anschließen und nicht-konsekutive Master-Studiengänge, deren Inhalt nicht auf dem vorangegangenen Studium aufbaut sowie weiterbildende Masterstudiengänge, die berufspraktische Erfahrung voraussetzen, ebenfalls unabhängig vom zuvor studierten Fach.
Der Master-Abschluss qualifiziert zur Promotion.
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