Universität
An der Universität wird nach dem durch Wilhelm von Humboldt 1810 geprägten Modell als "Einheit von Forschung und Lehre" methodisches und theoretisches Wissen gelehrt und Forschergeist gefördert. Ein Universitätsstudium ist demnach keine direkte Berufsausbildung, sondern vermittelt wissenschaftliche Qualifikation und bietet in jeglicher Hinsicht viel Freiraum als optimale Voraussetzung für Innovationen und Erfindungen. Ob und wie ein solches Studium später einmal an konkrete, außeruniversitäre Berufsbilder anschließbar ist, ist zweitrangig. Das stellt einen hohen Anspruch an Selbstkompetenz und Zeitmanagement der Studierenden und an entsprechende Studien- und Berufsberatungen. Die Studierenden einer Universität haben die Freiheit und Pflicht, ihr Studium im Rahmen der jeweiligen Studienordnungen weitgehend selbst zu gestalten.
Voraussetzung für das Studium an einer Universität ist das Abitur.
Universitäten verleihen die akademischen Grade Diplom und Magister Artium sowie den Doktorgrad. Sie haben das Habilitationsrecht zur Qualifikation zum Hochschullehrer (Privatdozent). Ende 1998 wurde gesetzlich die Möglichkeit geschaffen, Studiengänge mit den international kompatiblen Graden Bachelor und Master abzuschließen.
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