W-Besoldung vor Bundesverfassungsgericht
Die Verantwortlichkeit für die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Besoldung übernehmen nun die Länder.
© Chris Basiaga - iStockphoto.comLändersache bei der Besoldung: In einigen Bundesländern gab es bereits Erhöhungen der GrundgehälterZum 1. Januar 2012 erhöhten der Freistaat Bayern, die Länder Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Grundgehälter um 1,9 Prozent. Schleswig-Holstein erhöhte zum Jahreswechsel die Grundgehälter um 1,7 Prozent, Baden-Württemberg will eine Erhöhung im Laufe des Jahres vornehmen. Der Freistaat Thüringen plant eine Erhöhung um 1,5 Prozent zum 1. April 2012 und das Land Hessen zum 1. Oktober 2012 eine erneute Erhöhung um 2,6 Prozent.
Der Freistaat Bayern hat mit dem Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans 2011/2012 die Regelung des Art. 109 Bayerisches Besoldungsgesetz eingeführt. Hiernach erfahren die erstmals nach dem 30. April 2011 in ein W-Amt Berufenen ab Beginn des Dienstverhältnisses eine Besoldungsabsenkung auf 90 vom Hundert des jeweiligen W-Grundgehaltes für höchstens 18 Monate, längstens bis einschließlich 30. April 2013.
Von der Besoldungsabsenkung ist nicht betroffen, wer bereits in einem Beamten- oder Richterverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn mit Anspruch auf Grundgehalt steht.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 14. Februar über die Amtsangemessenheit der W-Besoldung entscheiden.
Die Besoldungstabelle im Detail (Grafik Forschung & Lehre)»
Aus Forschung & Lehre :: Februar 2012
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