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An der HAWK Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt folgende befristete Stelle zu besetzen:
HAUPTBERUFLICHE GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
(ENTGELTGRUPPE BIS ZU E13, VOLLZEIT)
Die Wahl erfolgt durch den Senat der Hochschule. Die Wahlzeit
beträgt 6 Jahre, die Wiederwahl ist möglich (§ 42 Abs. 1 Satz 2
des Niedersächsischen Hochschulgesetzes).
Die Hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die
Erfüllung des Gleichstellungsauftrags hin. Sie wirkt insbesondere
bei der Entwicklungsplanung, bei der Erstellung des Gleichstellungsplans
sowie bei Struktur- und Personalentscheidungen
mit. Sie gestaltet und koordiniert standortübergreifend die
Gleichstellungsarbeit der Hochschule. Sie unterstützt und
berät das Präsidium und die Gremien der Hochschule im
Hinblick auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Zu
ihren Aufgaben gehören weiterhin die Information und Beratung
der Hochschulmitglieder in Gleichstellungsangelegenheiten
und die Leitung des Gleichstellungsbüros. Sie wirkt mit an
der strategischen Entwicklung der Gleichstellungspolitik der
Hochschule und ist Ansprechperson in Diskriminierungsfragen.
Erwartet werden
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit mehrjähriger
Berufspraxis
- Erfahrung in der Hochschulselbstverwaltung oder in
vergleichbarer Gremienarbeit
- Kenntnisse im gleichstellungsrechtlichen, hochschulrechtlichen
und wissenschaftspolitischen Bereich
- Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht
- Gleichstellungspolitisches Engagement
- Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsvermögen,
Führungs- und Beratungskompetenz, Teamfähigkeit sowie
Durchsetzungsvermögen und gutes Agieren in Konfliktfällen
- Erfahrung in der Beantragung von Fördermitteln insbesondere
für Gleichstellungsmaßnahmen
- Erfahrung in der Gleichstellungsarbeit
- Zudem wird erwartet, dass sich die Stelleninhaberin in den
einschlägigen internen und externen Netzwerken engagiert
und deren Entwicklung und Kooperationen fördert
Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit von 6, bei Wiederwahl
von 8 Jahren in ein entsprechend befristetes Angestelltenverhältnis.
Das Nähere ergibt sich aus dem Niedersächsischen
Hochschulgesetz.
Die HAWK versteht sich zudem als ein Ort der Chancenermöglichung.
Daher wird von Seiten der Stelleninhaberin
ein vielfaltsfreundlicher Umgang im Kollegium und mit Studierenden
als wesentlicher Bestandteil der Kommunikations- und
Führungskompetenz vorausgesetzt.
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Prof. Dr. Leonie
Wagner (
findungskommission.gb@hawk.de).
Aussagekräftige Bewerbungen
mit den üblichen
Unterlagen (insbesondere
Nachweise über Ihre
Qualifikationen und
berufspraktischen Erfahrungen)
richten Sie
bitte ausschließlich per
E-Mail bis zum
13.07.2018 an
jobboerse@hawk.de.
Bewerberinnen mit
Schwerbehinderung
werden bei gleicher
Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung nach
Maßgabe der einschlägigen
Vorschriften bevorzugt
berücksichtigt. Zur
Wahrung Ihrer Interessen
teilen Sie bitte bereits in
der Bewerbung mit, ob
eine Schwerbehinderung/
Gleichstellung vorliegt.
Die Rücksendung der
eingereichten Unterlagen
erfolgt nur bei gleichzeitiger
Übersendung eines ausreichend
frankierten,
adressierten Rückumschlages.
Andernfalls
werden sie nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens
nach den Vorgaben des
Datenschutzrechtes vernichtet.
Elektronische
Bewerbungen werden
entsprechend gelöscht.