An der Universität Paderborn wird das Lehramt für Sonderpädagogische
Förderung mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ sowie „Emotionale und soziale
Entwicklung“ mit dem Ziel aufgebaut, zukünftige Lehrerinnen und Lehrer für eine
inklusive Schule auszubilden. Im Institut für Erziehungswissenschaft der Fakultät
für Kulturwissenschaften ist hierfür zum nächstmöglichen Termin eine
Juniorprofessur (W 1) mit Tenure-Track auf W3
für Emotionale und soziale Entwicklung in der inklusiven Schule
zu besetzen. Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für
drei Jahre, wobei nach positiver Zwischenevaluation das Dienstverhältnis um
weitere drei Jahre verlängert wird. Nach erfolgreicher Endevaluation wird die
Übernahme einer Lebenszeitprofessur zugesagt.
Die/Der Stelleninhaber/in soll den fachlichen Schwerpunkt Emotionale und soziale
Entwicklung in der inklusiven schulischen Bildung in Forschung und Lehre vertreten.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen über einen Schwerpunkt in den Bereichen
emotionaler und sozialer Entwicklung und erschwerter Entwicklungsbedingungen,
Diagnostik sowie präventiver und intervenierender Unterstützung und Förderung
emotionaler und sozialer Entwicklungsprozesse verfügen. Kenntnisse im Bereich
Beratung und multiprofessioneller Kooperation sind vorteilhaft. Schwerpunkte in
der Lehre umfassen entsprechende Angebote im Rahmen der lehramtsbildenden
Studiengänge, insbesondere im neu installierten Studiengang „Sonderpädagogische
Förderung“, der Lehrkräfte für eine inklusive Schule ausbildet.
Zu den Aufgaben zählen zudem die Beteiligung an der Selbstverwaltung und die
aktive Mitarbeit in Gremien der Universität Paderborn. Die Zusammenarbeit mit
dem Paderborner Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) wird
erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen:
Einstellungsvoraussetzungen sind gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 Hochschulgesetz
NRW ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Erziehungswissenschaft
oder einer affinen Disziplin, der Nachweis pädagogischer Eignung und eine
einschlägige Promotion; zudem die Vorgaben des § 37 Abs. 2 HG. Vorausgesetzt
werden ebenfalls hochrangige Publikationen sowie erste Erfahrungen in der
Einwerbung von Drittmitteln. Erwünscht sind zudem eine mindestens dreijährige
Schulpraxis oder Erfahrungen bei der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse
und Methoden für den Schulbereich.
Die Universität Paderborn strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen als Hochschullehrerinnen
an und fordert daher qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich
zur Bewerbung auf. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich
erwünscht und werden gem. LGG bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines
Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Ebenso ist die Bewerbung
geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des Sozialgesetzbuches
Neuntes Buch (SGB IX) erwünscht.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (berufliche Vita, Publikationen,
Zeugniskopien, Angaben über bisherige Lehrtätigkeit, Lehrevaluationen und
Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung sowie evtl. eingeworbene
Drittmittel) sind in Papierform und parallel in einer Gesamt-PDF-Datei
(E-Mail:
dekan-kw@upb.de) unter Angabe der
Kennziffer 3366 bis zum
14.06.2018 zu richten an den:
Dekan der Fakultät für Kulturwissenschaften
Universität Paderborn
Warburger Str. 100
33098 Paderborn