Jung, modern, forschungsorientiert: Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam (UP) in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert
und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in
der Lehre und verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung. Rund 21.000 Studierende und 3.000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten – Am
Neuen Palais, Griebnitzsee und Golm – an einer der am schönsten gelegenen akademischen Einrichtungen Deutschlands.
Die UP ist die einzige lehrerbildende Hochschule in Brandenburg mit rund 4.200 Lehramtsstudierenden (Bachelor und Master). Sie ist seit 2015 an
der bundesweiten BMBF-geförderten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ beteiligt und wird auch in der zweiten Förderphase bis 2023 unterstützt. Die
Digitalisierung im Lehr-Lern-Prozess ist hierbei ein wichtiger Bestandteil der Lehrkräftebildung und daher Querschnittsaufgabe aller Professuren der
Lehrerbildung. Bis 2020 erfolgt ein qualitativer und quantitativer Ausbau der Lehrerbildung. Unter anderem werden 22 neue Professuren eingerichtet
und zukünftig jedes Jahr 1.000 Studierende im Bachelor immatrikuliert.
An der Humanwissenschaftlichen Fakultät der UP ist im Bereich Bildungswissenschaften folgende Professur zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu besetzen:
W 1-Juniorprofessur für Fachdidaktik Sport
unter Berücksichtigung der Primarstufe (Tenure Track)
Der/Die Stelleninhaber/-in
1 vertritt die Fachdidaktik Sport in Forschung und Lehre. In der Lehre stehen theoretische und praktische Lehrveranstaltungen
im Bachelor- und Masterstudiengang Lehramt Sport für alle Schulstufen einschließlich der Primarstufe sowie für Bewegung und Spiel im
Anfangsunterricht im Fokus. Erwartet werden exzellente Forschungsaktivitäten mit Nachweis durch fachwissenschaftliche Publikationen im Bereich
der empirischen Sportunterrichtsforschung. Die Verantwortung für die Organisation des Studiengangs Lehramt Sport für die Primarstufe gehört
ebenso zum Stellenprofil wie eine intensive Betreuung der Studierenden im Rahmen von Qualifikationsarbeiten und ein hohes Engagement bei der
Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge Sport.
Die UP sieht eine besondere Herausforderung in der Vernetzung von wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der Lehrerbildung. Der/Die
Stelleninhaber/-in
1 muss in der Lage sein, beide Bereiche adäquat zu vertreten.
Die an der Realität von Schule und Unterricht, aber auch am aktuellen Forschungsstand orientierte Lehrerbildung mit einem hohen Anteil an Praxisphasen
ist profilbildend für die UP. Gemeinsam mit den anderen lehramtsrelevanten Professuren an der UP und in Kooperation mit dem Zentrum für
Lehrerbildung und Bildungsforschung soll das „
Potsdamer Modell“ der Lehrerbildung engagiert weiterentwickelt werden. Erwartet wird eine Bereitschaft
zur Mitwirkung an Lehrerfortbildungen und ein Interesse an der fakultätsübergreifenden Zusammenarbeit.
Folgende Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessor/-innen
1 sind nach § 45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) nachzuweisen:
ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die
herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten
sowie Lehrerfahrung. Die Zeiten einer hauptberuflichen wissenschaftlichen Tätigkeit zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der
Bewerbung auf eine Juniorprofessur dürfen in der Regel sechs Jahre nicht überschreiten. Diese Zeiten verlängern sich im Umfang einer Ermäßigung
der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18
Jahren oder pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger gewährt worden ist. Für die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer
Aufgaben in der Lehrerbildung sind die Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 Satz 1 BbgHG nachzuweisen.
Das Berufungsverfahren wird nach § 40 BbgHG durchgeführt. Nach § 46 BbgHG erfolgt die Einstellung zunächst für die Dauer von bis zu vier Jahren
im Beamtenverhältnis auf Zeit bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustimmung des Juniorprofessors/der Juniorprofessorin
1 auf insgesamt 6 Jahre erfolgen, wenn er oder sie sich als Hochschullehrer/-in
1 bewährt hat. Rechtzeitig vor Ablauf der Juniorprofessur wird
eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im Falle eines positiven Ausgangs erfolgt eine Übernahme auf eine unbefristete W2-Professur (Tenure Track;
www.uni-potsdam.de/tenure-track). Die Bewertung und Zuordnung der in Aussicht gestellten Lebenszeitprofessur richtet sich nach § 18 Brandenburgisches
Besoldungsgesetz (BbgBesG) und erfolgt nach Feststellung der Bewährung gem. § 46 BbgHG.
Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 4a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses
Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
Die Universität strebt in allen Beschäftigungsgruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte
Bewerber/-innen
1 bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Die Universität Potsdam unterstützt neu berufene Professor/-innen
1 durch einen Dual Career Service und Coachingangebote:
www.uni-potsdam.de/berufungen.html
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Darstellung Ihrer Forschungsinteressen, Lebenslauf, Kopien von akademischen Zeugnissen
und Urkunden, Publikationsliste, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Lehrevaluationen, Liste der Drittmittel-Projekte) sind innerhalb von
4 Wochen nach Veröffentlichung per E-Mail (in einer zusammengefassten PDF-Datei) an ausschreibungen@uni-potsdam.de zu richten.
1 Diese Bezeichnung gilt für alle Geschlechterformen (w/m/d).