Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir für über 400 Hochschulbeschäftige
attraktive Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung
und Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung,
Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung
und Wirtschaft stehen unseren knapp 4.000 Studierenden moderne
Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als bedeutender
Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir insbesondere in der
starken Wirtschaftsregion Stuttgart sehr gefragt.
An der Hochschule für Technik (HFT) Stuttgart ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle der/des
Kanzlerin oder Kanzlers (w/m/d)
zu besetzen. Die bisherige Amtsinhaberin scheidet aus.
Die Kanzlerin oder der Kanzler ist als hauptamtliches Mitglied des Rektorats
der Hochschule verantwortlich für den Bereich der Wirtschafts- und
Personalverwaltung und leitet die zugeordneten Bereiche.
Sie oder er ist Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt mit einem
Etat von rund 32 Millionen Euro.
Hierfür suchen wir eine starke Führungspersönlichkeit mit ausgeprägter
sozialer Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Serviceorientierung,
Innovationsbereitschaft und der Fähigkeit zur Weiterentwicklung der
Organisationsstrukturen, transparenter Prozesse sowie zur aktiven
Mitgestaltung der strategischen Entwicklung der Hochschule.
Von Ihnen erwarten wir eine abgeschlossene Hochschulausbildung sowie
insbesondere mehrjährige Erfahrungen aus einer Führungsposition
mit Personal- und Budgetverantwortung. Die Aufgaben erfordern fundierte
betriebswirtschaftliche, organisationstechnische und juristische
Kenntnisse sowie Erfahrung im Haushalts-, Personal- und Verwaltungsrecht
des öffentlichen Dienstes. Vertrautheit mit Hochschulstrukturen
und praktische Erfahrungen in der Wissenschaftsverwaltung sind von
Vorteil. Auf Grund unserer vielfältigen internationalen Beziehungen
setzen wir verhandlungssichere englische Sprachkenntnisse voraus.
Zur Kanzlerin oder zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung
zum höheren Verwaltungsdienst oder zum Richteramt oder einen
anderen Hochschulabschluss hat und auf Grund einer mehrjährigen
leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und
Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben
des Amtes gewachsen ist.
Die Kanzlerin oder der Kanzler wird in einer gemeinsamen Sitzung
von Hochschulrat und Senat gewählt. Die Ernennung erfolgt durch den
Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg. Die Amtszeit
beträgt 6-8 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt
nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (W 3) zuzüglich
eines Funktionsleistungsbezugs.
Die HFT Stuttgart strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils in Leitungsfunktionen
an und fordert deshalb qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich
auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Personen werden
bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte ausschließlich über
unser
Online-Bewerbungsportal ein. Rückfragen
können an die Geschäftsstelle des Hochschulrats per
E-Mail unter
hochschulrat@hft-stuttgart.de gestellt
werden. Die Bewerbungsfrist endet am
22. Juli 2019.