Hochschule Niederrhein. Dein Weg.
Die Hochschule Niederrhein ist mit über 14.000 Studierende in über 80 Studiengängen, zehn Fachbereichen und Standorten in Krefeld und Mönchengladbach eine der größten und
leistungsfähigsten Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands. „Wir eröffnen Perspektiven“: Mit einer zukunftsfähigen akademischen Ausbildung und einer starken,
problem- und transferorientierten Forschung schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.
Die Hochschule ist nicht zuletzt aufgrund ihrer bis ins Jahr 1855 zurückgehenden Wurzeln tief in der Region verankert und besitzt ein sehr lange gewachsenes Kooperationsnetzwerk
mit mittelständischen Unternehmen. Die Hochschule Niederrhein ist Gründungsmitglied des Hochschulverbundes Hochschulallianz für den Mittelstand (HAfM). Sie steht für Orientierung und Optimismus.
Zum 1. August 2022 ist die mit W3 plus Zulagen dotierte Position
der Kanzlerin / des Kanzlers (w/m/d)
zu besetzen.
Die Kanzlerin/Der Kanzler ist Mitglied des Präsidiums und Leiterin/Leiter der Hochschulverwaltung. Ihr/Ihm obliegt im Rahmen der Wirtschafts- und Personalverwaltung unter anderem die
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Dabei achtet sie/er auf die wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel.
Zu den anstehenden Herausforderungen gehören insbesondere:
- der weitere Ausbau einer zukunftsorientierten Infrastruktur für Lehre, Forschung und Transfer unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, auch durch eigene Vernetzung in die regionale Wirtschaft.
- der weitere Ausbau der Service-Orientierung in der Verwaltung
- die weitere Digitalisierung der Geschäftsprozesse, auch die Weiterentwicklung des CMS und der IT in den Bereichen Lehre & Forschung
Gemäß dem nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz muss die Kanzlerin/der Kanzler eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine der Aufgabenstellung angemessene Leitungserfahrung besitzen.
Sie besitzen umfangreiche Erfahrungen mit der Verwaltung im öffentlich-rechtlichen Wissenschaftsumfeld, insbesondere in den Bereichen Haushalts-, Personal- und Hochschulrecht, vorzugsweise auf der
Basis eines Studiums der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften. Sie haben Führungserfahrung, vorzugsweise mit der Führung von Teamstrukturen. Idealerweise bringen Sie Leitungserfahrung in einer
Hochschule mit. Sie haben nachweisliche Erfolge in der Digitalisierung von Prozessen.
Sie zeichnen sich aus durch proaktives, unternehmerisches Denken und Handeln und gehen dabei strategisch vor. Sie wägen Chancen und Risiken im Sinne der Entwicklung der Hochschule ab.
Sie haben ein hohes Maß an partizipativer Führungskompetenz und Verhandlungsgeschick und einen lösungsorientierten Arbeitsstil. Sie praktizieren eine offene und wertschätzende Kommunikation
nach innen und außen. Sie beherrschen eine geschickte Balance zwischen ergebnisoffenem Zuhören und einem integrativ-kollaborativen Handeln einerseits und Entscheidungsfreudigkeit und Ausdauer
in der Zielverfolgung andererseits. Sie nehmen Feedback als Chance zur persönlichen Weiterentwicklung, haben aber zugleich eine hohe Resilienz, die notwendigen Veränderungen zu realisieren.
Die Kanzlerin/Der Kanzler wird für eine Amtszeit von sechs Jahren von der Hochschulwahlversammlung im Benehmen mit dem Präsidenten gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.
Die Findungskommission wird in dem Besetzungsverfahren durch Herrn Dr. Norbert Sack (Leadership Advisors for Academia) unterstützt. Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Position steht
Ihnen Herr Dr. Sack unter
Norbert.Sack@leadershipadvisors.de zur Verfügung.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Format) bitte bis zum 31. Januar 2022 an die Vorsitzende der Findungskommission, Frau Dr. Sabine Helling-Moegen unter
HNR@leadershipadvisors.de.
Die Hochschule Niederrhein fördert Frauen und fordert sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt,
sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
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