An der Hochschule Reutlingen ist zum 1. April 2019 oder später die Stelle der/des
Kanzlerin/Kanzlers
zu besetzen.
Die Hochschule Reutlingen steht für eine interdisziplinäre und unternehmensnahe
Ausbildung höchster Qualität. Dank der gelebten Internationalität, einer
werteorientierten Lehre und einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
in Lehre, Forschung und Weiterbildung genießt die Hochschule im In- und
Ausland einen exzellenten Ruf.
Mit rund 5.500 Studierenden in 46 Bachelor- und Masterstudiengängen gehört
die Hochschule Reutlingen zu den großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften
in Baden-Württemberg. Sie beschäftigt 160 Professorinnen und
Professoren und gut 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre, Forschung
und den unterstützenden Servicebereichen. Das jährliche Haushaltsvolumen
beträgt inkl. Drittmittel derzeit über 50 Mio. Euro.
Die Kanzlerin/Der Kanzler ist als hauptamtliches Mitglied des kollegialen
Präsidiums verantwortlich für die Bereiche Wirtschaft und Personal und leitet
die Hochschulverwaltung. Sie/Er ist Beauftragte/-r für den Haushalt.
Für diese Leitungsposition sucht die Hochschule Reutlingen eine strategisch
denkende Persönlichkeit mit Führungskompetenz und der Fähigkeit, die
Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse serviceorientiert weiterzuentwickeln
und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Die
Aufgaben erfordern fundierte betriebswirtschaftliche (inkl. Doppik und SAP)
und juristische Kenntnisse (beispielsweise Anwendung des Landeshochschulgesetzes
(LHG)) sowie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit. Vertrautheit
mit Hochschulstrukturen und modernen Methoden des Personalmanagements
sind erforderlich. Teamfähigkeit, ausgeprägte soziale Kompetenz, internationale
Erfahrung und diplomatisches Geschick runden das Profil ab.
Zur Kanzlerin/Zum Kanzler kann bestellt werden, wer die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst oder einen anderen Hochschulabschluss
hat und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit,
insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt,
dass sie/er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist (§ 17 Abs. 5 LHG
Baden-Württemberg).
Die Kanzlerin/Der Kanzler wird in gemeinsamer Sitzung von Hochschulrat und
Senat für eine Amtszeit von sechs bis acht Jahren gewählt (§ 18 Abs. 2 LHG).
Der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg ernennt die Kanzlerin/
den Kanzler zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag
ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die
Besoldung erfolgt nach W 3 des Landesbesoldungsgesetzes zuzüglich eines
Funktionsleistungsbezugs.
Die Hochschule Reutlingen strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils in
Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Interessentinnen ausdrücklich
auf, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte unter Angabe
der
Kennziffer 108/2018 bis zum
20. Januar 2019 an den Vorsitzenden
des Hochschulrates, Herrn Christoph Kübel, c/o Hochschule Reutlingen,
Geschäftsstelle des Hochschulrats, Alteburgstraße 150, 72762 Reutlingen,
E-Mail:
geschaeftsstelle-hochschulrat@reutlingen-university.de
Im Fall der schriftlichen Bewerbung bitten wir Sie, uns
lediglich Kopien einzureichen, da wir Ihre Unterlagen nach
Abschluss des Verfahrens leider nicht zurücksenden können.
Bewerbungen per E-Mail erbitten wir im
PDF-Format als
eine Datei an o. g. E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie,
dass Gefährdungen der Vertraulichkeit und der unbefugte
Zugriff Dritter bei einer Kommunikation per E-Mail nicht
ausgeschlossen werden können.