Der Ev.-luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist einer von 13 Kirchenkreisen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland („Nordkirche“). Im Kirchenkreis arbeiten 23 Kirchengemeinden der Hansestadt Lübeck und die 34 Kirchengemeinden des Herzogtums Lauenburg, gemeinsam mit den Diensten und Werken. Wir verstehen uns als Kirche in Gesellschaft und arbeiten eng zusammen mit den Menschen und Institutionen in unseren sozialen Bezugsräumen. Wir leben eine aktive Vernetzung auf allen Ebenen der Nordkirche und in der Ökumene.
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg befindet sich auf allen organisatorischen Ebenen in einem umfassenden Veränderungsprozess. Unter der Überschrift „Zukunft Kirche 2030“ gilt es, diese Prozesse kommunikativ zu planen und zu gestalten. Das Kommunikationskonzept „Salz und Licht“ https://bit.ly/3tsdIxk wird durch das durch das Team der Medienabteilung bereits seit 2020 erfolgreich umgesetzt.
Mit dieser Stelle sind insbes. folgende Aufgaben verbunden:
Wir erwarten:
Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist Einstellungsvoraussetzung. Bitte nehmen Sie hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis auf.
Wir bieten Ihnen:
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an die Vorsitzende des Kirchenkreisrates des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Pröpstin Petra Kallies, Bäckerstraße 3-5, 23564 Lübeck oder sehr gerne per Mail an proepstinkallies@kirche-LL.de
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2021.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden können. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.