Die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) sucht zum nächstmöglichen
Termin eine Persönlichkeit für das
Amt der/des
Präsidentin*Präsidenten (m/w/d)
Die HBK ist die einzige staatliche Kunsthochschule Niedersachsens. Ihr
besonderes Profil entwickelt sie aus dem Potenzial von Freier Kunst, Design,
Kunstwissenschaft, Medienwissenschaften und Lehrerbildung. Die HBK ist
eine international orientierte, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule mit
Promotions- und Habilitationsrecht. Zahlreiche Berufungsverfahren werden
das Profil der Hochschule in den kommenden Jahren nachhaltig prägen.
Mit rund 1000 Studierenden, 50 Professuren und 130 Beschäftigten sowie
13 Studiengängen und einem herausragenden Portfolio an Werkstätten gehört
die HBK zu den großen Kunsthochschulen in Deutschland. Sie verschreibt sich
aktiv den Zielen der Geschlechtergerechtigkeit sowie Diversitätsförderung und
Nachhaltigkeit.
Die/der Präsident*in vertritt die Hochschule nach außen, führt den Vorsitz im
Präsidium und legt die Richtlinien für das Präsidium fest (§ 38 Abs. 1 NHG).
Zur/zum Präsident*in kann gewählt werden, wer einen Hochschulabschluss
besitzt und mindestens fünf Jahre in einer Stellung mit herausgehobener
Verantwortung in Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Verwaltung oder
Rechtspflege tätig war (§ 38 Abs. 3 NHG).
Gesucht wird eine Leitungs- und Führungspersönlichkeit, die mit strategischanalytischem
Blick die vielfältigen Potenziale der Hochschule in Forschung und
Lehre erkennt, daraus Ziele ableitet, den Handlungsrahmen vorgibt und diesen
in einem Transformationsprozess mit allen beteiligten Gruppen systematisch
entwickelt. Dazu befähigt sie ein integrativer Führungsstil, Kommunikations- und
Moderationsfähigkeit, Ausdauer für langfristige Entwicklungen und
Begeisterung für die Kunst.
Die Vertrautheit mit künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen und Freude
und Interesse an der Zusammenarbeit mit kreativen Studierenden und
Lehrenden ist wünschenswert.
Die Ernennung oder Bestellung erfolgt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für
eine Amtsdauer von sechs Jahren oder in ein entsprechend befristetes
Angestelltenverhältnis. Eine Wiederwahl für eine Amtszeit von 8 Jahren ist
möglich (§ 38 Abs. 4 S. 1 NHG). Die Vergütung erfolgt nach Besoldungsgruppe
W3. Die Gewährung von Funktions-Leistungsbezügen ist möglich. Aufgrund
der Aufgabenvielfalt und zu wahrenden Kontinuität der Aufgabenerledigung ist
die Stelle nicht teilzeitgeeignet. Die Universität beabsichtigt, den Frauenanteil
in Führungspositionen zu erhöhen. Frauen werden daher ausdrücklich zur
Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher
Eignung bevorzugt eingestellt.
Ausführliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden
bis zum
31.03.2021 in elektronischer Form, in einer einzigen PDF-Datei (maximal
10 MB), einschließlich einer privaten Post- und E-Mail-Adresse erbeten an
findungskommission2021@hbk-bs.de. Eingehende Bewerbungen werden
bestätigt. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Verfahrens gemäß den
Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.