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Wirtschaft, Management, Verwaltung Recht Hochschul-, Institutsleitung, Geschäftsführung, Direktor/in, Vorstand Rheinland-Pfalz

  • Präsident (w/m/d)

    01.06.2019 Technische Universität Kaiserslautern Kaiserslautern
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Präsident (w/m/d)

Veröffentlicht am
01.06.2019
Bewerbungsfrist
19.07.2019
Vollzeit-Stelle
Technische Universität Kaiserslautern
Kaiserslautern
Präsidentin/Präsidenten (w/m/d) - TU Kaiserslautern - Logo
An der Technischen Universität Kaiserslautern ist nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers ab 01.07.2020 das Amt der/des

Präsidentin/Präsidenten (w/m/d)

zu besetzen.

Zur Präsidentin oder zum Präsidenten kann gewählt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen, beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.

Das Anforderungsprofil der Stelle umfasst insbesondere:
  • Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, vornehmlich in der Führung einer Organisation im Wissenschaftsbereich;
  • Vertrautheit mit den wesentlichen Inhalten der Hochschulpolitik und den hochschulpolitischen Diskussionen;
  • schriftliche Vorstellungen zum Ausbau des Profilbildungsprozesses und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Technischen Universität Kaiserslautern;
  • internationale Erfahrungen im Hochschulwesen und in der Wissenschaft.
Die Präsidentin oder der Präsident wird auf Vorschlag des Hochschulrates, den dieser im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur macht, vom Senat der Technischen Universität Kaiserslautern gewählt.

Die Präsidentin oder der Präsident wird für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Zusammenführung des Campus Landau der Universität Koblenz-Landau mit der Technischen Universität Kaiserslautern der Ablauf der Amtszeit durch Gesetz abweichend von § 81 Abs. 1 Satz 1 HochSchG festgelegt werden kann. Dienstbezüge werden nach Besoldungsgruppe W 3 der Landesbesoldungsordnung zuzüglich einer Funktionszulage gewährt. Über Aufgaben, Wahl, dienstrechtliche Stellung und Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten informieren die §§ 79 bis 83 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Der Text ist auf der Homepage der Technischen Universität Kaiserslautern hinterlegt
(https://www.uni-kl.de/intern/meine-tuk/hauptabteilung-1/rechtsvorschriften/).

Die Technische Universität Kaiserslautern strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils in Leitungsfunktionen an und ermutigt deshalb Frauen nachdrücklich, sich zu bewerben. Die Technische Universität Kaiserslautern ist eine familienfreundliche Universität, sie schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und ermöglicht Chancengleichheit für alle. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt (bitte Nachweis beifügen).

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Unterlagen bis zum 19.07.2019 an die Technische Universität Kaiserslautern, Vorsitzender des Hochschulrates, Herrn Dr. Ludger Müller, Gottlieb-Daimler-Straße, 67663 Kaiserslautern zu senden.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes RLP zu. Universitäts-Homepage: www.uni-kl.de

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