An der Philosophischen Fakultät ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die
zu besetzen.
Von der*dem Bewerber*in (*gn=geschlechtsneutral) wird erwartet, frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse bei behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie inklusive Bildungsprozesse zu erforschen und in der Lehre zu vertreten. Weiterhin soll die*der Bewerber*in das inklusionsorientierte Lehrangebot für den LA-Studiengang Sprachbehindertenpädagogik koordinieren, das
Lehrangebot der Sprachbehindertenpädagogik in den LA-Studiengängen Grundschule, Regionale Schule und Gymnasium fachlich und inhaltlich koordinieren sowie den Teilbereich ‚Frühe Hilfen‘ im Masterstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft leitend verantworten. Laufende und in Planung befindliche Forschungsprojekte methodisch zu beraten, komplettiert das Anforderungsprofil für die ausgeschriebene W1-Professur.
Die*Der Bewerber*in soll ein (sonder-)pädagogisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, eine thematisch einschlägige Promotion vorweisen können, über einschlägige wissenschaftliche Leistungen
und Lehrerfahrungen verfügen sowie deutliche fachliche Bezüge zu inklusiven Bildungssettings haben. Wünschenswert sind Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln und in der Entwicklung von Forschungsprojekten. Weiterhin werden Erfahrungen sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit in Gremien der akademischen Selbstverwaltung vorausgesetzt.
Die Universität Rostock hat ihre Forschungsaktivitäten in vier Profillinien gebündelt. Von der*dem künftigen Stelleninhaber*in wird außerdem erwartet, dass sie*er ihre*seine Forschungsexpertise in die Arbeit an der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock (INF) bzw. in deren Departments „Altern des Individuums und der Gesellschaft“ und „Wissen – Kultur – Transformation“ einbringt.
Auskünfte erteilt:
Herr Prof. Dr. Henri Julius,
Vorsitzender der Berufungskommission
Telefon: 0381/498-2676
E-Mail:
henri.julius@uni-rostock.de
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Die Einstellungsvoraussetzungen bestimmen sich gemäß § 62 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche*r
Mitarbeiter*in oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als neun Jahre betragen haben. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis
2. September 2021 vorzugsweise per E-Mail an
berufungen.phf@uni-rostock.de oder an
Universität Rostock
Dekan der Philosophischen Fakultät
August-Bebel-Straße 28
18055 Rostock
Den vollständigen Text der Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Internet unter:
www.uni-rostock.de/stellen/professuren/