Im Fachbereich
Wirtschaft der Hochschule Darmstadt ist ab dem Wintersemester 2019/20
(01.10.2019) die folgende Stelle zu besetzen:
Professur
Fachgebiet: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Bes.Gr. analog W2 HBesG
Kennziffer: W 14/18-P
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten
umfassende praktische Erfahrungen im oben aufgeführten Fachgebiet und hier speziell in
mindestens einem der drei folgenden Arbeitsbereiche nachweisen können: Unternehmensbesteuerung,
Bilanzsteuerrecht, Internationales Steuerrecht.
Der Nachweis der fachlichen Eignung soll unter anderem durch kurze Beschreibungen ausgewählter
Projekte aus den zuvor genannten Arbeitsbereichen erfolgen.
Weitere Voraussetzungen:
- abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in den oben genannten Bereichen
- pädagogische Eignung zur Vermittlung von Lehrinhalten
- gute Kenntnisse in Wort und Schrift in englischer Sprache
- Gender- und Diversitykompetenz
Von Vorteil sind:
- Einschlägige Promotion in einem der oben aufgeführten Arbeitsbereiche
- Nachweis der erfolgreich absolvierten Prüfung zur Steuerberaterin / zum Steuerberater
oder zur Fachanwältin / zum Fachanwalt für Steuerrecht
Zu den Dienstaufgaben gehören:
- die Übernahme der Lehrveranstaltungen aus den zuvor genannten Arbeitsbereichen
und dem Grundlagenstudium der Studiengänge im Fachbereich Wirtschaft sowie die
Übernahme einzelner Lehrveranstaltungen in anderen Studiengängen
- Forschungsaktivitäten sowie die Einwerbung von Drittmitteln
- eine aktive Beteiligung an der Selbstverwaltung des Fachbereichs und der Hochschule
Erwartet werden
- die Bereitschaft zur hochschuldidaktischen Weiterbildung
- die Mitwirkung an Außenkontakten des Fachbereichs und der Hochschule
Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Professur werden bei Anfrage gerne vom Dekan des
Fachbereichs Herrn Prof. Dr. Christopher Almeling (
dekanat.fbw@h-da.de) mitgeteilt.
Die Einstellung erfolgt im außertariflichen Angestelltenverhältnis mit einer qualifikationsabhängigen
Vergütung analog der Besoldung W2 HBesG. Eine spätere Verbeamtung ist möglich.
Professorinnen und Professoren, die an einer anderen Hochschule bereits in einem Beamtenverhältnis
stehen, können in einem solchen weiterbeschäftigt werden. Die Dienstaufgaben, die
Einstellungsvoraussetzungen und die Einstellungsmodalitäten für eine Professur ergeben sich
aus den §§ 61 und 62 sowie 68 und 69 des Hessischen Hochschulgesetzes.
An der Hochschule Darmstadt besteht ein Frauenförderplan. Im Rahmen der tatsächlichen
Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe,
die Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des Frauenförderplans zu
beseitigen, ist die Hochschule Darmstadt an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Bewerbungen mit vollständigem Nachweis der Einstellungsvoraussetzungen, der Befähigung
zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, der pädagogischen Eignung und der besonderen
Leistungen in der Praxis werden zusammen mit einem Verzeichnis fachlich relevanter Veröffentlichungen
und der selbstständig gehaltenen Lehrveranstaltungen
unter der Angabe der oben
genannten Kennziffer bis zum 31.10.2018 in elektronischer Form erbeten an: