An der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-
August-Universität Göttingen ist im Rahmen des Bund-Länder-Programms
zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Nachwuchspakt)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur
W2 t.t. W3 - „Forstpolitik und
Internationale Governance“
im Beamtenverhältnis (BesGr. W2 NBesO) auf Zeit mit Tenure Track
(W3) zu besetzen.
Die Berufung erfolgt zunächst auf die Dauer von fünf Jahren (§ 28
Niedersächsisches Hochschulgesetz - NHG -). Die Überleitung in eine
Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W3) erfolgt nach einer positiven
Evaluation.
Die Professur soll in Forschung und Lehre den Bereich Forstpolitik in
der gesamten Breite mit einem starken Schwerpunkt auf internationaler
Governance vertreten. In der Forschung soll sie sich mit der Analyse
internationaler und nationaler Wald- und Forstpolitiken, ihrer Prozesse
und Strategien sowie ihren wechselseitigen Interdependenzen befassen.
Idealerweise trägt sie so zur Erarbeitung politischer Lösungsstrategien
zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Wäldern bei. In der
Forschung stärkt sie substantiell die fakultären Schwerpunkte „Sustainable
Forestry and Global Change“ und „Nutzung von Wäldern und Waldprodukten“.
Methodisch soll der Schwerpunkt auf empirisch sozialwissenschaftlichen
Ansätzen liegen. Gesucht werden Bewerberinnen
und Bewerber, die sich in den Bereichen Politikfeldanalyse der internationalen
und nationalen Forstwirtschaft, der Analyse internationaler
waldbezogener Governancesysteme und -prozesse, transsektoraler
waldbezogenen Politikanalysen von Naturschutz, Klimaschutz oder
Regionalentwicklung sowie Analyse waldbezogener Entwicklungszusammenarbeit
ausgewiesen haben.
Mit der Wahrnehmung der Stelle sind die folgenden Aufgaben in der
Lehre verbunden: Fachspezifische Beiträge in den Bachelor- und Masterstudiengängen
der Fakultät, vor allem in den Masterschwerpunkten
„Tropical and International Forestry“ und „Forstbetrieb und Waldnutzung“.
Aufgrund des internationalen Profils der Professur und der
Studierenden sind die Lehrveranstaltungen zum Teil in englischer und
deutscher Sprache abzuhalten. Es wird erwartet, dass sich die Professur
in ihrer Disziplin aktiv an der weiteren Internationalisierung des Lehrangebots
beteiligt. Die Universität legt Wert auf forschungsorientierte
Lehre.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 NHG in der
zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der
Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt
werden, wenn sie nach der Promotion mindestens zwei Jahre
außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren. Bei
Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Einstellung im Beamtenverhältnis
auf Zeit. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht.
Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem
Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt
in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung
des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich
zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche
Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und
Familie. Die Universität hat sich zum Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte
Menschen zu beschäftigen. Bewerbungen Schwerbehinderter erhalten
bei gleicher Qualifikation den Vorzug.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Schriftenverzeichnis und Darstellung
der Lehr- und Forschungstätigkeit werden als PDF-Dokument bis zum
30. April 2018 erbeten an den
Dekan der Fakultät für Forstwissenschaften
und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen elektronisch über das Web-Bewerbungssystem
ein:
https://s-lotus.gwdg.de/uni/uffa/w2_uffa_2018.nsf/application