Am Zentrum für Innere Medizin der Universitätsmedizin Rostock ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine
W2-Professur für Rhythmologie und
klinische Elektrophysiologie
an der Abteilung für Kardiologie der Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I unbefristet
gem. § 61 LHG zu besetzen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung,
Lehre und Krankenversorgung wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag
mit der Universitätsmedizin geschlossen.
Zu den Aufgaben der Professur gehört die Weiterentwicklung der klinischen Implantattechnologie
(Schrittmacher, ICD, CRT) und der ablativen Therapie von
Herzrhythmusstörungen in der Abteilung für Kardiologie. Eine wichtige Voraussetzung
ist wissenschaftliche Expertise auf dem Gebiet der nichtinvasiven Risikoprädiktion
von kardiovaskulären Erkrankungen sowie langjährige klinische Erfahrungen
in der Rhythmologie und Elektrophysiologie. Weiterhin werden nachweisliche
wissenschaftliche Tätigkeiten zu dem Thema Devices und Klappenerkrankungen
gefordert, um mit den bestehenden Forschungsstrukturen "Strukturelle Herzerkrankungen"
weiter vernetzt und ausgebaut zu werden, insbesondere im Bereich
der Intervention und der Implantattechnologie. Eine Zusammenarbeit mit der Klinik
und Poliklinik für Herzchirurgie wird vorausgesetzt.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 LHG M-V. Insbesondere
gehören dazu die Habilitation im Fach Innere Medizin oder vergleichbare wissenschaftliche
Leistungen, die Facharztanerkennung für das Fachgebiet Innere
Medizin/Kardiologie sowie der Nachweis der hochschulpädagogischen Eignung.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebietsbezogenen Weiterbildungsbefugnis
müssen gegeben sein. Die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie
ist wünschenswert.
Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Profilierung des Schwerpunktthemas
"Biomedizintechnik/Biomaterialien" und der universitären Profillinien
"Leben, Licht und Materie" und "Altern des Individuums und der Gesellschaft" an,
die die Bewerberin/der Bewerber verstärken soll.
Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug
auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich
auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation
vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen
Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre,
einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter
Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher
eingeworbener Drittmittel sind spätestens
6 Wochen nach Erscheinen dieser
Anzeige an den
Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin
Rostock, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-
Str. 8, 18057 Rostock, einzureichen.
Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter
http://www.med.unirostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes
Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.
www.med.uni-rostock.de