Die Fachhochschule Kiel hat gegenwärtig rund 7.500 Studierende und hat
Vision und Leitzsätze neu formuliert (
www://fh-kiel.de/leitsaetze). Wir
haben uns auf den Weg gemacht, die Exzellenz-Hochschule für Lehre im
Norden zu werden. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ist
folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur für „Sozial- und Arbeitsrecht
in der Sozialen Arbeit“ (m/w/d)
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll in dem BA-Studiengang
„Soziale Arbeit“ lehren, forschen und am Theorie-Praxis-Transfer mitwirken.
Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, je nach den Erfordernissen
des Fachbereiches, angrenzende Module in der Lehre auch anderer Studiengänge
zu übernehmen.
Inhaltliche Schwerpunkte sind Grundlagen des Sozialrechts SGB I-XII mit
Rehabilitations- und Teilhaberecht, Arbeitsförderungsrecht, Kranken- und
Pflegeversicherungsrecht und Grundlagen des Arbeitsrechts. Erwartet wird
der Nachweis der Expertise in den o.g. Rechtsgebieten. Sie/er ist darüber
hinaus einsetzbar in den Rechtsgebieten des Bürgerlichen Rechts und des
Verwaltungsrechts. Darüber hinaus werden Kompetenzen der Verknüpfung
rechtlichen Wissens mit Fragestellungen der Sozialen Arbeit und des
Gesundheitswesens erwartet. Voraussetzung ist das 1. und 2. juristische
Staatsexamen. Wünschenswert sind Erfahrungen in und mit Feldern der
Sozialen Arbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung
der Hochschule bzw. des Fachbereiches und an einer regionalen Vernetzung
wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen
Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Danach sind mindestens ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe
2, zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes
Hochschulstudium, pädagogische und didaktische Eignung und besondere
Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die hervorragende
Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Des
Weiteren sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen
beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereiches ausgeübt worden sind, Voraussetzung.
Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während
der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses
Angebot genutzt wird.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen
oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen.
Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden
bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig
berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund
bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos
verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon
abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind auf dem
Postweg bis zum
04.07.2019 zu richten an den
Dekan des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit,
Herrn Professor Dr. Stephan Dettmers, Sokratesplatz 2,
24149 Kiel.