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1 Stellenangebot zu
Recht Professor/in Schleswig-Holstein Hochschule

  • Professur (W2) für "Sozial- und Arbeitsrecht in der Sozialen Arbeit"

    06.06.2019 Fachhochschule Kiel Kiel
  • Professur Wirtschaftsrecht

    25.02.2021 IUBH Internationale Hochschule deutschlandweit
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Professur (W2) für "Sozial- und Arbeitsrecht in der Sozialen Arbeit"

Veröffentlicht am
06.06.2019
Bewerbungsfrist
04.07.2019
Vollzeit-Stelle
Fachhochschule Kiel
Kiel
W2-Professur - FH Kiel - Logo
Die Fachhochschule Kiel hat gegenwärtig rund 7.500 Studierende und hat Vision und Leitzsätze neu formuliert (www://fh-kiel.de/leitsaetze). Wir haben uns auf den Weg gemacht, die Exzellenz-Hochschule für Lehre im Norden zu werden. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ist folgende Professur zu besetzen:

W2-Professur für „Sozial- und Arbeitsrecht in der Sozialen Arbeit“ (m/w/d)

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll in dem BA-Studiengang „Soziale Arbeit“ lehren, forschen und am Theorie-Praxis-Transfer mitwirken. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, je nach den Erfordernissen des Fachbereiches, angrenzende Module in der Lehre auch anderer Studiengänge zu übernehmen.

Inhaltliche Schwerpunkte sind Grundlagen des Sozialrechts SGB I-XII mit Rehabilitations- und Teilhaberecht, Arbeitsförderungsrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht und Grundlagen des Arbeitsrechts. Erwartet wird der Nachweis der Expertise in den o.g. Rechtsgebieten. Sie/er ist darüber hinaus einsetzbar in den Rechtsgebieten des Bürgerlichen Rechts und des Verwaltungsrechts. Darüber hinaus werden Kompetenzen der Verknüpfung rechtlichen Wissens mit Fragestellungen der Sozialen Arbeit und des Gesundheitswesens erwartet. Voraussetzung ist das 1. und 2. juristische Staatsexamen. Wünschenswert sind Erfahrungen in und mit Feldern der Sozialen Arbeit. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule bzw. des Fachbereiches und an einer regionalen Vernetzung wird vorausgesetzt.

Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen. Danach sind mindestens ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die hervorragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Des Weiteren sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sind, Voraussetzung.

Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses Angebot genutzt wird.

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen. Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind auf dem Postweg bis zum 04.07.2019 zu richten an den Dekan des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit, Herrn Professor Dr. Stephan Dettmers, Sokratesplatz 2, 24149 Kiel.

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