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Professur (W2) für Sozialpsychologie
Veröffentlicht am
22.04.2021
Vollzeit-Stelle
Technische Universität Dresden
Dresden
An der Fakultät Psychologie ist im Institut für Arbeits-, Organisations- und Sozialpsychologie zum
01.04.2022 die
Professur (W2) für Sozialpsychologie
(mit Tenure Track auf W3)
zunächst befristet für fünf Jahre zu besetzen. Im Rahmen der Berufung werden einvernehmlich Evaluationskriterien
festgelegt, die spätestens ein Jahr vor Ablauf der befristeten Professur (W2) durch eine fakultäts- und bereichsübergreifende
Kommission evaluiert werden. Bei positiver Evaluation erfolgt die Übernahme auf eine unbefristete
Professur (W3) für Sozialpsychologie. Wesentliche Bestandteile der Evaluation sind der wissenschaftliche Erfolg
in Form von Qualität und Quantität der Publikationen, aktive Mitarbeit an größeren Verbund- bzw. Kooperationsprojekten
innerhalb und außerhalb der Fakultät und Universität (z. B. Exzellenz-Cluster-Antrag), Erfolg bei der
Einwerbung von Drittmitteln und in der Nachwuchsförderung sowie positiv bewertete Lehrleistungen.
Die Professur ist verantwortlich für die Lehre der Sozialpsychologie im Bachelorstudiengang Psychologie, im
Masterstudiengang Psychologie: Human Performance in Socio-Technical-Systems (HPSTS) und in den Lehramtsstudiengängen.
In der Forschung ist eine Ausrichtung in der experimentellen Sozialpsychologie und eine Zusammenarbeit
mit allen drei Forschungsschwerpunkten der Fakultät Psychologie vorgesehen. Die Professur erfüllt eine
wichtige Brückenfunktion zu den Potenzialbereichen „Neurowissenschaften“ sowie „Gesellschaftlicher Wandel“
der Exzellenzstrategie, die mit Priorität ausgebaut werden sollen. Außerdem wünschen wir uns die aktive Mitarbeit
in fachübergreifenden Projekten ausdrücklich. Die Fakultät Psychologie legt Wert auf transparente und
replizierbare Forschung und unterstützt diese Ziele durch „open data“, „open material“ und Präregistrierungen.
Ihre Bereitschaft und Befähigung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache
sowie die aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung setzen wir voraus. Die Berufungsvoraussetzungen
richten sich nach § 58 SächsHSFG. Den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter:
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