An der Hochschule Mainz ist im Fachbereich Wirtschaft zum Sommersemester 2022 folgende
Stelle zu besetzen:
Professur (m/w/d) für
Wirtschaftsprivatrecht, Rechtsdurchsetzung und
Vertragsgestaltung
Besoldungsgruppe W2 (LBesG)
Eine Teilung der Stelle ist grundsätzlich möglich.
Wir bieten Ihnen eine spannende Aufgabe in einem engagierten und kooperativ arbeitenden
Kollegium. Besonderen Wert legen wir auf eine praxisnahe Ausbildung in Kleingruppen. Bei uns
kennen sich Professor*innen und Studierende persönlich. Interdisziplinarität, Offenheit für
interkulturelle Fragen, Internationalität und Familienfreundlichkeit sind über das Fachliche
hinaus wichtige Faktoren für unsere Hochschule. Unser Team sucht Verstärkung!
Der*Die Stelleninhaber*in soll die Fächer Wirtschaftsprivatrecht, Rechtsdurchsetzung und
Vertragsgestaltung in ihrer ganzen Breite in der Lehre und der angewandten Forschung vertreten
sowie nach Bedarf andere Lehrveranstaltungen des nationalen und europäischen
Wirtschaftsrechts übernehmen.
Der Fachbereich sucht daher eine wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit, die in den
genannten Fachgebieten umfassende berufspraktische Erfahrungen in verantwortlicher Position
erworben hat. Bewerber*innen sollen über besondere didaktische Fähigkeiten sowie
facheinschlägige Lehrerfahrung verfügen. Einschlägige Publikationen in Fachzeitschriften sind
nachzuweisen. Erwartet werden überdurchschnittliche juristische Staatsexamina oder
wirtschaftsjuristische Studienabschlüsse.
Der*Die Stelleninhaber*in soll die Fachgebiete in den Bachelor- und Masterstudiengängen im
Fachbereich Wirtschaft in Lehre und angewandter Forschung praxisnah vertreten. Der Einsatz
digitaler Medien zur Lehr- und Lernunterstützung wird vorausgesetzt. Der Fachbereich führt
zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge in Vollzeit wie auch in dualer und
berufsintegrierender Form durch. Die Bereitschaft, Vorlesungen in den Abendstunden, samstags
und außerhalb der regulären Vorlesungszeiten zu übernehmen, wird erwartet.
Die Hochschule verfügt über ein großes Netzwerk an Partnerhochschulen, das stetig ausgebaut
wird. Von dem*der Stelleninhaber*in wird erwartet, dass er*sie sich in die Pflege und den
Ausbau dieses Netzwerkes aktiv einbringt.
Die Einwerbung und Durchführung von Drittmittelprojekten sowie die Mitwirkung in den
Selbstverwaltungsgremien der Hochschule werden in angemessenem Umfang erwartet.
Die Einstellungsvoraussetzungen für Professor*innen ergeben sich aus § 49 des
Hochschulgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz und können unter https://www.hs-mainz.de/stellenangebote/ nachgelesen werden. Zusätzlich muss die vom Hochschulgesetz
mindestens geforderte Berufserfahrung außerhalb der Hochschule auch an Einrichtungen, deren
primärer Zweck nicht die Forschung ist, gesammelt worden sein.