Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und
Weiterbildung. In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik,
Vermessung und Wirtschaft stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner
sind wir in der Wirtschaft gefragt.
In der Fakultät Architektur und Gestaltung ist zum Sommersemester 2018 (01.03.2018) eine
Professur Innenraum (W2)
Kennziffer 2017/08A
zu besetzen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet im Bachelor- und Master-Studiengang Innenarchitektur der
Fakultät Architektur und Gestaltung sowie in benachbarten Studiengängen lehren. Hierzu gehört, neben der Durchführung
von Vorlesungen, Übungen und Seminaren, insbesondere die Betreuung der Studierenden in der Entwurfs- und Projektarbeit.
Die zu berufende Person sollte über umfassende praktische und theoretische Erfahrungen in der Innenarchitektur verfügen und
ein eigenes substantielles gestalterisches Werk nachweisen können.
In der Entwurfslehre soll eine umfassende planerisch-räumliche Gestaltung vermittelt, geübt und umgesetzt werden. Die
Entwurfslehre Innenraum umfasst sowohl Gestaltungsaufgaben für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich
sowie das Bauen im Bestand. Folgende Kompetenzen werden in ausgeprägter Form erwartet und sind in der Bewerbung nachzuweisen:
der Umgang mit Material, Licht und Farbe sowie eine Sensibilität für Atmosphäre, Ästhetik und Wahrnehmung
– ebenso wie die Integration von Serienmöbeln und Möbeleinbauten, deren Ergonomie und die Umsetzung der
eigenen Gestaltungshaltung von der Konstruktion bis ins Detail.
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Innenarchitektur sowie eine besondere Befähigung
zur künstlerischen Arbeit, die anhand von Veröffentlichungen, Preisen, Auszeichnungen etc. nachgewiesen wird. Erwartet
werden zudem didaktische Fähigkeiten und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Fachbezogene Auslandserfahrung
ist erwünscht.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie von Studiendekan Prof. Karsten Weigel (
karsten.weigel@hft-stuttgart.de).
Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene
Projekte und Veröffentlichungen ausschließlich über unser
Online-Bewerbungsportal unter der o. g. Kennziffer.
Die Bewerbungsfrist endet am 11.10.2017.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für E-Learning, um sich in die Digitalisierungsprozesse der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach
§ 49 Abs. 1
in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de.
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter
https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen.