In der Hochschule Wismar, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Bereich
Seefahrt in Warnemünde, ist zum 01.03.2019 folgende Professur zu besetzen:
Professur W2
„Maritimes Recht mit Seewirtschaft“
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Hochschulstudium, pädagogischer Eignung und
besonderer Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, belegt durch eine Promotion oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen.
Eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sind,
ist ebenfalls nachzuweisen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über Berufserfahrung in der maritimen Branche verfügt und sich
vor allem mit Fragen des maritimen Rechts und der Verkehrswirtschaft beschäftigt.
Sie sollten über fundierte theoretische und praktische Kenntnisse im maritimen Recht (vorzugsweise Seearbeitsrecht mit Prozessrecht,
Seehandels- und Seeverwaltungsrecht, Meeresumweltschutzrecht), Transportrecht (vorzugsweise Verkehrs- und Gefahrgutrecht}, sowie den
ökonomischen Themen der maritimen Wirtschaft verfügen. Die Bewerberin oder der Bewerber sollte ebenfalls Lehrerfahrung besitzen.
Fachliche Lehrschwerpunkte dieser Professur bestehen vor allem in den Bereichen öffentliches Seerecht, Transport- und Verkehrsrecht,
Handelsrecht, Human Resources/ Organisational Management sowie Grundlagen der Betriebswirtschaft und Seeverkehrsökonomie.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit und in der Lage sein, Lehrveranstaltungen im Grundlagenstudium und in anderen
Studiengängen an der Hochschule Wismar zu übernehmen, sowie Wahlpflichtmodule für die Studiengänge am Bereich Seefahrt anzubieten.
Darüber hinaus sind die Fachgebiete in der Weiterbildung und der anwendungsorientierten Forschung zu vertreten. Sie müssen befähigt
sein, Lehrveranstaltungen in der Aus- und Weiterbildung auch in englischer Sprache durchführen zu können. Wir erwarten eine aktive
Kooperation mit der regionalen Wirtschaft sowie die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur Mitarbeit
in der akademischen Selbstverwaltung wird vorausgesetzt.
Nähere Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Berufungskommission, Frau Prof. Dr. Schreiber (0381-4985812;
ute.schreiber@hs-wismar.de).
Die Professur wird im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder im Angestelltenverhältnis besetzt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Hinsichtlich
der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 58 LHG M-V verwiesen.
Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur
Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation
bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 GIG M-V).
Die Hochschule ist Trägerin des Total-E-Quality-Prädikates und als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten werden von der Hochschule nicht übernommen. Das gilt auch für evtl. Gespräche. Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen, inkl.
Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation, senden Sie bitte bis zum 27.04.2018 an:
Vertrauliche Personalsache
Hochschule Wismar
University of Applied Sciences: Technology, Business and Design
78 600 005
Postfach 1210
23952 Wismar