Die Fachhochschule Kiel hat gegenwärtig rund 7.500 Studierende und hat
Vision und Leitzsätze neu formuliert (
www://fh-kiel.de/leitsaetze). Wir
haben uns auf den Weg gemacht, die Exzellenz-Hochschule für Lehre im
Norden zu werden. Am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ist
folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur für „Soziale Arbeit im Rehabilitations-
und Gesundheitswesen" (m/w/d)
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber wird in den Studiengängen des
Fachbereiches „Soziale Arbeit und Gesundheit" lehren, forschen und am
Theorie-Praxis-Transfer mitarbeiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt in
dem Themenfeld psychische und chronisch-körperliche Erkrankungen bei
Erwachsenen.
Von dem/der Stelleninhaber/in werden fundierte Kenntnisse in folgenden
Themenfeldern erwartet:
- Umfassendes bio-psycho-soziales Verständnis von psychischen und
chronisch-körperlichen Erkrankungen
- Subjektorientierte Kontakt- und Beziehungsgestaltung
- Teilhabeorientierung bei psychischen und chronisch-körperlichen
Erkrankungen
- Versorgungsstrukturen
- Konzepte der Prävention und Rehabilitation bei Menschen mit psychischen
und chronisch-körperlichen Erkrankungen in Praxisfeldern der Sozialen
Arbeit
Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium (Hochschulabschluss) der
Sozialen Arbeit, Psychologie, Medizin oder Erziehungswissenschaft sowie
eine thematisch einschlägige Promotion. Erwartet werden außerdem einschlägige
wissenschaftlich fundierte, durch Fachgesellschaften anerkannte,
umfangreiche Weiterbildungen bzw. eine entsprechende Zusatzqualifikation,
die zur Arbeit mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder
psychischen Erkrankungen im Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit befähigen
(z. B. Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung (SPZA), Fachsozialarbeiter/-in
für Klinische Sozialarbeit (FS-ZKS) / Clinical Social Worker (CSW-ZKS),
Psychologische/-r Psychotherapeut/-in, Facharzt/-ärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie usw.).
Des Weiteren wird eine mehrjährige Berufserfahrung erwartet im Tätigkeitsfeld
der Sozialen Arbeit mit Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
und/oder psychischen Erkrankungen.
Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Hochschule
bzw. des Fachbereiches wird vorausgesetzt.
Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen beamtenrechtlichen
Voraussetzungen die Voraussetzungen des § 61 HSG erfüllen.
Danach sind mindestens ein zum Zugang für die Laufbahn der Laufbahngruppe
2, zweites Einstiegsamt, berechtigendes, abgeschlossenes
Hochschulstudium, pädagogische und didaktische Eignung und besondere
Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die hervorragende
Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Des
Weiteren sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen
beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereiches ausgeübt worden sind, Voraussetzung.
Die Fachhochschule Kiel bietet didaktische Aus- und Fortbildung während
der ersten beiden Beschäftigungsjahre an. Es wird erwartet, dass dieses
Angebot genutzt wird.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen
oder Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Wissenschaftlerinnen zu erhöhen.
Sie fordert deshalb geeignete Frauen auf, sich zu bewerben. Frauen werden
bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig
berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund
bei uns bewerben. Auf die Vorlage von Lichtbildern/
Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen sind bis zum
18.07.2019 zu richten an den
Dekan des Fachbereichs
Soziale Arbeit und Gesundheit, Herrn Professor Dr.
Stephan Dettmers, Sokratesplatz 2, 24149 Kiel.