An der Ernst-Abbe-Hochschule Jena,
Fachbereich Gesundheit und Pflege, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:
Therapiewissenschaften mit dem
Anwendungsschwerpunkt
Lebensweltorientierung im Handlungsfeld
Neurologie
Bes.Gr. W 2, Kennziffer: GP 10
Als Professor/Professorin für Therapiewissenschaften vertreten Sie das Fachgebiet in der akademischen Lehre und Forschung. Sie verantworten anwendungsorientiert fachspezifische Lehrgegenstände in den Bachelorstudiengängen der Physiotherapie und Ergotherapie sowie in interdisziplinären Modulen. Sie entwickeln das Fachgebiet Lebensweltorientierung im Handlungsfeld Neurologie weiter und nehmen hierzu auch entsprechende Forschungsaufgaben wahr.
Zu den Voraussetzungen zählt ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in der Ergotherapie oder Physiotherapie bzw. einer wissenschaftlichen Bezugs- und Nachbardisziplin (Pflege-/Gesundheitswissenschaften, Pflege-/Gesundheitspädagogik, Sozialwissenschaften oder vergleichbare Studiengänge). Weiterhin ist die besondere Befähigung zur selbstständigen, vertieften wissenschaftlichen Arbeit durch eine Promotion oder äquivalente Leistungen mit therapiewissenschaftlichem Bezug nachzuweisen. Die pädagogische Eignung, einschließlich der Erfahrung mit innovativen Lehr-Lern-Arrangements und eine qualifizierte Berufspraxis sollten nachgewiesen werden können. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und staatliche Anerkennung in der Ergotherapie oder Physiotherapie ist unbedingt erforderlich. Wünschenswert sind praktische Berufserfahrungen in der lebensweltorientierten Arbeit oder anderen bio-psycho-sozio-ökologischen Ansätzen im Handlungsfeld Neurologie sowie Erfahrungen in der interdisziplinären Lehre.
Die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, zur Mitwirkung an der Professionalisierung der Gesundheitsfachberufe, zur Weiterentwicklung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege und zur engagierten Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung werden erwartet.
Die Professur wird in den ersten drei Jahren nach der Besetzung im Vorhabens „Karriereweg Professur“ (KaP@EAH) im Rahmen des Bund-Länder-Programms FH-Personal als Entwicklungsprofessur gefördert (FKZ 03FHP175). Hervorzuhebendes Merkmal dieser Förderung ist die deutlich reduzierte Lehrverpflichtung in der Startphase der Professur. Zusammen mit weiteren institutionellen Unterstützungsmaßnahmen stehen damit überdurchschnittliche Freiräume zur Verfügung, die mit der Erwartung an den nachhaltigen Aufbau einer qualitativ hochwertigen Lehre im Berufungsgebiet verbunden sind.
Gemäß § 86 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz werden Professoren/Professorinnen unter den dort genannten Voraussetzungen in der Regel zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Sie können auch als Beamte auf Zeit oder als Angestellte befristet oder unbefristet beschäftigt werden.
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die die Einstellungsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst erfüllen. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena ist bestrebt, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen und fordert daher entsprechend qualifizierte Frauen auf, sich zu bewerben.
Schriftliche Bewerbungen werden erbeten unter Beachtung der Einstellungsvoraussetzungen nach § 84 Thüringer Hochschulgesetz für Professoren/Professorinnen an Thüringer Fachhochschulen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen unter Angabe der Kennziffer bis
zum 09.07.2021 an den
Rektor der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena
(oder
rektorat@eah-jena.de in
einer pdf-Datei)
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Olaf Scupin (
gp@eah-jena.de).
Kontaktadresse der Gleichstellungsbeauftragten:
gleichstellungsbeauftragte@eah-jena.de
Hinweis zum Datenschutz:
Die Ernst-Abbe-Hochschule Jena (vertreten durch den Rektor, Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena) verarbeitet die von Ihnen bei Ihrer Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, § 27 ThürDSG, § 79 ThürBG. Wenn feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt, werden Ihre Daten nach maximal 6 Monaten vernichtet. Wenn feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, werden Ihre Daten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert und verarbeitet.
Bei Fragen zum Datenschutz und zur Ausübung Ihrer in den Art. 15 - 21 DSGVO niedergelegten Rechte können Sie sich an die/den Datenschutzbeauftragten der Ernst-Abbe-Hochschule Jena unter
dsb@eah-jena.de wenden.