Willkommen an der Hochschule Anhalt, einer der forschungsstärksten
Hochschulen des Landes. Im Herzen Mitteldeutschlands bieten wir als eine
der Innovativen Hochschulen Forschung und Lehre auf internationalem Niveau
sowie beste Studien- und Lebensqualität. Mit mehr als 70 Studiengängen
schaffen wir individuellen Freiraum zur Entwicklung von Persönlichkeiten und
bereiten etwa 8.000 deutsche und internationale Studierende vor allem auf
eines vor: einen gelungenen Berufsstart.
Am Fachbereich Wirtschaft der Hochschule Anhalt, Standort Bernburg, ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die
Professur Wirtschaftsrecht, insbesondere
Unternehmensrecht (Bes.-Gr. W 2)
zu besetzen.
Der/Die Bewerber/-in soll aufgrund seiner/ihrer fachlichen Kompetenz und einschlägigen
Berufserfahrung, in der Lage sein, das Berufungsgebiet in den
Bachelor- und Masterstudiengängen mit seinen/ihren theorie- und praxisbezogenen
Aspekten sowie seinen/ihren internationalen Bezügen in Lehre und
Forschung zu vertreten. Aufgrund der internationalen Ausrichtung mehrerer
Studiengänge wird erwartet, dass der/die Bewerber/-in auch Lehrveranstaltungen
in englischer Sprache durchführt.
Neben den Lehrveranstaltungen zu Rechtsfragen der Unternehmensgründung,
der Unternehmensführung, der Unternehmensnachfolge und der Unternehmensbeendigung,
sind auch Lehrveranstaltungen in wirtschaftsrechtlichen
Grundlagenmodulen durchzuführen. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt,
sich fachbereichsübergreifend an interdisziplinären Lehrveranstaltungen
zu beteiligen, bei der Fortentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge
mitzuwirken, bei der Einwerbung von Drittmitteln aktiv zu werden,
sowie in den Gremien der Hochschule mitzuarbeiten.
Die fachliche Eignung ist durch ein einschlägiges Hochschulstudium, eine
einschlägige Promotion und eine mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise
in Unternehmen, nachzuweisen. Darüber hinaus muss der/die Bewerber/-in
über entsprechende Lehrerfahrungen verfügen.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 35 Hochschulgesetz
Land Sachsen-Anhalt (HSG LSA). Gemäß § 17 der Grundordnung der Hochschule
Anhalt i. V. m. § 38 HSG LSA wird bei einer ersten Berufung in ein
Professorinnen- oder Professorenamt grundsätzlich ein Dienstverhältnis auf
Probe begründet. Die Besoldung erfolgt im Rahmen der rechtlichen und
haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen.
Die Hochschule Anhalt strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert qualifizierte Frauen nachdrücklich
auf, sich zu bewerben.
Für Schwerbehinderte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Bewerbungsmappen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung
des wissenschaftlichen Werdeganges einschließlich der Lehrtätigkeit sowie
der fachpraktischen Tätigkeit, Schriftenverzeichnis, beglaubigte Zeugnisse/
Urkunden – Abitur, Hochschulabschluss, Promotion, ggf. Habilitation) werden
innerhalb von einem Monat nach Erscheinen dieser Anzeige erbeten an:
Präsident der Hochschule Anhalt
Bernburger Straße 55
06366 Köthen (Anhalt)