In der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften ist eine
Professur
der Besoldungsgruppe W 3 (Lehrstuhl)
für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
betriebswirtschaftliche Steuerlehre
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zu besetzen.
Die zukünftige Stelleninhaberin/Der zukünftige Stelleninhaber (m/w/d)
soll das Fachgebiet „betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ in Forschung
und Lehre vertreten. Die Aufgaben in der Lehre sind im Rahmen des
Bachelorstudienganges „Betriebswirtschaftslehre“ die Übernahme der
Module „Steuerliche Grundlagen“ (erste Studienphase) sowie „Betriebswirtschaftliche
Steuerlehre“ (zweite Studienphase in der Schwerpunktmodulgruppe
„Finanzmanagement und -berichterstattung“). Im
Masterstudiengang „Betriebswirtschaftslehre“ ist eine eigene Schwerpunktmodulgruppe
„Unternehmensbesteuerung“ anzubieten. Darüber
hinaus ist erwünscht, dass die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige
Stelleninhaber (m/w/d) nach Erfordernis die nationale und internationale
Besteuerung von Immobilienunternehmen in den Studiengängen
M.Sc. Immobilienwirtschaft und MBA Real Estate übernehmen
kann. Die Lehrinhalte sollten konzeptionsgeleitet sein, aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse einbeziehen und eine hohe Praxisrelevanz
aufweisen. Die Bereitschaft zum Angebot von englischsprachigen
Lehrveranstaltungen wird vorausgesetzt. In der Forschung sollte die
zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber (m/w/d) in
den für die betriebswirtschaftliche Steuerlehre einschlägigen nationalen
und internationalen Fachzeitschriften und steuerrechtlichen
Kommentierungen sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch des
wissenschaftlichen Anspruchs auf hohem Niveau publizieren und
an entsprechenden wissenschaftlichen Projekten arbeiten. Die Forschungsinhalte
sollten grundsätzlich eine unmittelbare Praxisrelevanz
aufweisen. Eine Anknüpfung an die Forschungsinhalte des
Center of Finance bzw. des Themenverbundes „Immobilien und Kapitalmarkt“
wird begrüßt. Ein abgelegtes Berufsexamen als Steuerberaterin/
Steuerberater (m/w/d) bzw. Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer
(m/w/d) ist von Vorteil, aber nicht notwendig. Die Universität
Regensburg legt großen Wert auf eine optimale Betreuung der Studierenden,
deshalb wird eine hohe Präsenz der Lehrenden an der Universität
erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind abgeschlossenes Hochschulstudium,
pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher
Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch
eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die
auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen
oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg
ein besonderes Anliegen (nähere Infos unter
www.uni-regensburg.de/chancengleichheit ). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die
Zahl ihrer Professorinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen
ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten
sich nach den Bestimmungen des BayBG und des BayHSchPG. Die Altersgrenze
des Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG ist zu beachten.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis,
Kopien von Zeugnissen, Urkunden, Evaluationsergebnissen
der gehaltenen Lehrveranstaltungen sowie die fünf wichtigsten Veröffentlichungen)
sind bis zum
23. August 2019 ausschließlich in digitaler
Form (pdf-Format) an
dekanat.wirtschaftswissenschaften@ur.de zu
richten. Weitere Informationen zum Institut für Betriebswirtschaftslehre
finden Sie unter
http://www.uni-regensburg.de/wirtschaftswissenschaften/fakultaet/fakultaet/bwl/ .