Zum Wintersemester 2022 / 2023 ist an der
Akademie der Bildenden Künste
Nürnberg, die 1662 als erste Kunstakademie im deutschsprachigen Raum gegründet wurde, folgende Stelle befristet zu besetzen:
Professur der BesGr. W 3 (m/w/d) für
Künstlerische Formen des Digitalen
(Lehrstuhl)
Gesucht werden Künstler*innen von internationalem Rang und einem herausragenden künstlerischem Werk, deren Praxis ihren Ausgangspunkt im Bewusstsein der algorithmischen Struktur unserer Gegenwart hat. Diese künstlerische Professur ist aus diesem Grund nicht mediengebunden, sondern auf solche Formen der ästhetischen Praxis ausgerichtet, die ihre Medien anhand des jeweiligen Gegenstands und Kontexts der eigenen Produktion neu entwickeln. Hierbei kann es sich ebenso um im weitesten Sinne bildnerische Positionen handeln, wie um solche die sich dem (meta) sprachlichen Charakter des Digitalen verschreiben, oder solche, die ihre Form gänzlich algorithmisch definieren.
Unter
„Künstlerische Formen des Digitalen“ verstehen wir eine künstlerische Verortung im digitalen Raum, sei dieser materiell, immateriell oder infrastrukturell.
Mit der Professur für
„Künstlerische Formen des Digitalen“ wird an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg ein neuer Lehrstuhl gegründet, der, statt die sogenannten Neuen Medien von tradierten Gattungen abzugrenzen die Rückkehr aller künstlerischen Medien als Neuer Medien in der digitalen Gegenwart begreift.
Mit der Professur verbindet sich der Aufbau einer grundständigen künstlerischen Klasse und die Betreuung der Studierenden im Diplomstudiengang Bildende Kunst. Die weiteren Dienstaufgaben richten sich nach Art. 9, die Einstellungsvoraussetzungen nach Art. 7 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG).
Die Berufung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstvertrags als Professorin oder Professor. Die Befristung beläuft sich zunächst für eine Dauer von fünf Jahren
Die künstlerischen Formen im Digitalen entwickeln sich sehr dynamisch.
Um den Entwicklungen im künstlerischen, soziologischen, gestalterischen und technischen Bereich Rechnung zu tragen, wird die Besetzung auf fünf Jahre befristet. Auf Basis einer Evaluation, die nach 3 - 4 Jahren angestrebt wird, wird über die weitere inhaltliche Ausrichtung entschieden. Nach Ablauf der 5 Jahre Befristung besteht auch die Option einer Entfristung.
Die Akademie sieht sich der Gleichstellung von Schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt werden.
Sie gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der geschlechtlichen Identität, strebt die Erhöhung des Anteils von Frauen an und bittet daher Künstlerinnen nachdrücklich, sich zu bewerben
Mit der Bewerbung erteilen die Bewerber (m/w/d) ihr Einverständnis zur elektronischen Erfassung ihrer Bewerbungsunterlagen. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Urkunden, Publikationsverzeichnis, Dokumentation des künstlerischen Werks, Links zu Websites) können
ausschließlich nur in Form von PDF-Dateien eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren können unserer Homepage entnommen werden unter:
www.adbk-nuernberg.de/akademie/stellenanzeigen
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum
04.03.2022.