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Recht Spezialist/in, Fachkraft Andere Länder Öffentliche Verwaltung

  • Richter (m/w) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    07.06.2018 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Strasbourg
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Richter (m/w) am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Veröffentlicht am
07.06.2018
Bewerbungsfrist
20.07.2018
Vollzeit-Stelle
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Strasbourg
logo
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht darauf aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl einer

deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates ansteht.

Die Parlamentarische Versammlung wählt aus einer Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten, die von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen werden.

Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es, die Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsstaaten der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernommen haben, sicherzustellen. Er entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden, in denen eine Verletzung der Konventionsrechte durch einen Vertragsstaat gerügt wird. Im Jahr 2017 hat der Gerichtshof rund 86.000 Entscheidungen getroffen (weitere Informationen über den Gerichtshof finden Sie unter www.echr.coe.int).

Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter „ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein“. Die Arbeitssprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch.

Geeignete Persönlichkeiten werden gebeten, ihr Interesse bis zum 20.07.2018 dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat Z A 1, 11015 Berlin schriftlich darzulegen und einen Lebenslauf beizufügen. Erläuterungen zu Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte sowie zu Sprachkenntnissen sollten gleichfalls beigefügt werden. Die Bundesregierung erstellt sodann eine Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten, in die auch Persönlichkeiten aufgenommen werden können, die sich nicht selbst auf diesen Aufruf melden.
Telefonische Anfragen können an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gerichtet werden unter: 030/18 580 - 0.

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