Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz macht darauf
aufmerksam, dass im kommenden Jahr die Wahl einer
deutschen Richterin bzw. eines deutschen Richters am
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
durch die Parlamentarische Versammlung des Europarates ansteht.
Die Parlamentarische Versammlung wählt aus einer Liste von drei Kandidatinnen
und Kandidaten, die von der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen
werden.
Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es, die
Einhaltung der Verpflichtungen, welche die Vertragsstaaten der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten übernommen
haben, sicherzustellen. Er entscheidet über Individual- und Staatenbeschwerden,
in denen eine Verletzung der Konventionsrechte durch einen
Vertragsstaat gerügt wird. Im Jahr 2017 hat der Gerichtshof rund 86.000
Entscheidungen getroffen (weitere Informationen über den Gerichtshof finden
Sie unter
www.echr.coe.int).
Nach Artikel 21 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten müssen die Richterinnen und Richter
„ein hohes sittliches Ansehen genießen und entweder die für die Ausübung
hoher richterlicher Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder
Rechtsgelehrte von anerkanntem Ruf sein“. Die Arbeitssprachen des
Gerichtshofs sind Englisch und Französisch.
Geeignete Persönlichkeiten werden gebeten, ihr Interesse bis zum 20.07.2018
dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referat Z A 1,
11015 Berlin schriftlich darzulegen und einen Lebenslauf beizufügen. Erläuterungen
zu Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte
sowie zu Sprachkenntnissen sollten gleichfalls beigefügt werden. Die Bundesregierung
erstellt sodann eine Liste von drei Kandidatinnen und Kandidaten,
in die auch Persönlichkeiten aufgenommen werden können, die sich nicht
selbst auf diesen Aufruf melden.
Telefonische Anfragen können an das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz gerichtet werden unter: 030/18 580 - 0.