An der Kunsthochschule Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer Universitätsprofessorin oder
eines Universitätsprofessors
für Kunstdidaktik
(Bes.Gr. W 2 LBesG)
zu besetzen.
Die Kunsthochschule Mainz ist die einzige Kunsthochschule des Landes
Rheinland-Pfalz. Sie sieht in der eigenständigen künstlerischen Entwicklung ihrer
Lehramtsstudierenden die zentrale fachliche Basis für die Ausbildung von
Kunstlehrerinnen und Kunstlehrern: im Klassenverbund mit den Studierenden
des Diplom-Studiengangs Freie Bildende Kunst sowie begleitet von dem Studium
vermittelnd-pädagogischer und theoretisch-wissenschaftlicher Fächer.
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber vertritt die Fachdidaktik der Bildenden
Kunst in ihrer gesamten Breite in Lehre und Forschung, einschließlich der
Disziplinen Kunstpädagogik, Kunstvermittlung sowie museumspädagogischer
Ansätze. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nimmt an der Leitung der
Studiengänge in diesem Bereich teil. Dazu gehören die Beteiligung an nationalen
und internationalen Forschungsprojekten und Tagungen, die Betreuung von
Prüfungen, Praktika und Promotionen sowie die Kooperation mit Schulen und
den Seminaren für Lehrerbildung im Bereich der Sekundarstufe II.
Weitere Vernetzung und Ausbau von fachlichen Kooperationen mit schulischen
und außerschulischen Einrichtungen sowie die Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung
werden erwartet. Die Mitarbeit an der Weiterentwicklung des
Theoriebereiches der Kunsthochschule Mainz, auch im Hinblick auf die
Qualifikation für weitere Berufsfelder im Kunst- und Kulturbereich, ist erwünscht.
Das Lehrangebot der Kunstdidaktik richtet sich an die Studierenden in den
Studiengängen Bachelor und Master of Education Bildende Kunst für das Lehramt
an Gymnasien und im Diplomstudiengang Freie Bildende Kunst.
Die Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt
über das Promotionsrecht (für Kunsttheorie und Kunstpädagogik).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Voraussetzungen die in § 49 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geforderten
Einstellungsvoraussetzungen erfüllen.
Neben der Promotion sind hervorragende wissenschaftliche Leistungen nachzuweisen.
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll gemäß § 49 Abs. 3 Hochschulgesetz
Rheinland-Pfalz über eine mindestens dreijährige Schulpraxis verfügen.
Ist eine schulpraktische Erfahrung nicht nachgewiesen, müssen schulpraktische
Kenntnisse in den ersten drei Jahren im Rahmen einer Zielvereinbarung erworben
werden. Lehrerfahrung und künstlerische Qualifikation sowie ein umfassendes
Kunstverständnis werden ebenfalls vorausgesetzt.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Kunsthochschule Mainz an der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz vertreten ein Konzept der intensiven Betreuung der
Studierenden und erwarten deshalb eine hohe Präsenz der Lehrenden an der
Universität.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist bestrebt, den Anteil der Frauen im
wissenschaftlichen Bereich zu erhöhen, und bittet daher Wissenschaftlerinnen,
sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen müssen der Hochschule spätestens
bis zum 06.10.2017 vorliegen. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte sowohl postalisch
als auch per E-Mail als ein PDF an den
Rektor der Kunsthochschule Mainz
Dr. Martin Henatsch
Kunsthochschule Mainz
Am Taubertsberg 6
55122 Mainz
(rektorat@kunsthochschule-mainz.de)