Ausschreibung der Funktion der Vizerektorinnen und Vizerektoren
der Universität Innsbruck für die Funktionsperiode ab 1.3.2020
Die 1669 gegründete Universität Innsbruck verfügt derzeit über 16 Fakultäten mit etwa 28.000 Studierenden
und beschäftigt insgesamt 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gemäß § 18 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Rektorats, kundgemacht im Mitteilungsblatt
der Universität Innsbruck vom 2. Feber 2011, 11. Stück, Nr. 204, ist die Funktion der Vizerektorinnen und
Vizerektoren im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck auszuschreiben.
An der Universität Innsbruck sind die Funktionen der Vizerektorinnen und Vizerektoren (in alphabetischer
Reihenfolge):
- Digitalisierung und Standortentwicklung
- Forschung
- Lehre und Studierende
- Personal
im Beschäftigungsausmaß von Vollzeit (allenfalls: Teilzeit) zu besetzen. Gemäß § 22 Abs. 3 UG ist bei
der Zusammensetzung des Rektorats sicherzustellen, dass dieses über entsprechende Kompetenzen im
Bereich der Wissenschaft sowie Management- und Verwaltungsführung verfügt.
Die Funktionsperiode beginnt am 01. März 2020 und beträgt vier Jahre. Scheidet der Rektor vor Ablauf
der Funktionsperiode aus dem Amt aus oder ist zum Zeitpunkt des Ablaufes der Funktionsperiode noch
keine neue Rektorin oder kein neuer Rektor gewählt, endet die Funktion der Vizerektorinnen und Vizerektoren
mit dem Zeitpunkt des Amtsantrittes der auf Vorschlag der neuen Rektorin oder des neuen Rektors
gewählten Vizerektorinnen und Vizerektoren.
Die Wiederwahl ist zulässig.
Anstellungsvoraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit Promotion,
- Kenntnis der österreichischen Hochschullandschaft und Universitätsorganisation insbesondere des
UG 2002,
- ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Einbindung in die internationale Scientific Community,
- Führungskompetenz, idealerweise auch Erfahrung im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung,
- fundierte Beherrschung der deutschen und englischen Sprache,
- soziale Kompetenz wie Integrations- und Teamfähigkeit, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
und Erfahrung im Konflikt- und Krisenmanagement und im Gender Mainstreaming sowie
- einschlägige Erfahrung oder nachweisliche Befähigung in den jeweils ausgeschriebenen Ressorts.
Die Bewerbungsunterlagen haben Informationen über den persönlichen und beruflichen Werdegang der
Bewerberin/des Bewerbers, die in der Ausschreibung geforderten Anstellungsvoraussetzungen sowie
Vorstellungen zur angestrebten Position zu enthalten.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Anteiles von Frauen in Leitungspositionen an und
fordert deshalb qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Gemäß § 20a Abs. 2 UG werden
dem Rektorat mindestens 50 vH Frauen anzugehören haben. Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen,
die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht vergütet werden.
Bewerbungen sind an den Rektor, Univ.-Prof.iR Dr. Dr.hc.mult. Tilmann Märk, Innrain 52 a, 6020 Innsbruck,
e-mail:
tilmann.maerk@uibk.ac.at, zu richten.
Mit dem Absenden Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zum Zwecke
des Auswahlverfahrens elektronisch gespeichert, verarbeitet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
gelöscht werden.
Bewerbungsschluss ist am 3.11.2019 (Einlangen beim Rektor).
Univ.-Prof.iR Dr. Dr.hc.mult. Tilmann Märk
Rektor