Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine der führenden Gesundheitsbehörden in Europa. 1.100 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter setzen sich in internationalen Zulassungs- und Forschungsprojekten für die schnelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit
sicheren, wirksamen Arzneimitteln und Medizinprodukten ein. Als selbstständige Bundesoberbehörde gehört das BfArM zum Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Gesundheit.
Im Fachgebiet „Aktive Medizinprodukte und in-vitro Diagnostika“ (93) der Abteilung „Medizinprodukte“ (9) ist ab sofort die Stelle eines
Wissenschaftlers (w/m/d) – Digitalisierung
von Medizinprodukten
Entgeltgruppe 14 TVöD
zu besetzen.
Eine IT-Fachkräftezulage kann nach Maßgabe des Erlasses des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI) vom 13. Dezember 2018 (Aktenzeichen: D5-31002/4#21) gewährt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Verstärkung der fachlichen Expertise im Bereich der Digitalisierung von Medizinprodukten
- Durchführung wissenschaftlicher Bewertungen von Risiken aktiver Medizinprodukte nach der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), hierbei insbesondere Risiken bei der Anwendung von Medizinprodukten (Hard- und Software) mit Bezug auf Cybersecurity, Vernetzung von Medizinprodukten und künstliche Intelligenz
- Zusammenarbeit mit nationalen, europäischen und internationalen Behörden und Herstellerverbänden bezüglich der o. g. Punkte
- Mitarbeit in nationalen und europäischen Gremien
- Erarbeiten von Positionspapieren, Leitlinien, Kommunikationen des BfArM etc.
- Beratung der Bundes- und Landesbehörden in Fragen der Sicherheit von aktiven Medizinprodukten
- Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Entscheidungen des BfArM in Fragen der Abgrenzung und Klassifizierung von Software als Medizinprodukt
Wir erwarten von Ihnen folgende Qualifikationen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik, technischen Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Physik oder vergleichbare wissenschaftliche (Hochschul-)Ausbildung in den Themenbereichen der IT-Sicherheit, Cybersecurity, Künstliche Intelligenz (Abschluss: jeweils Master bzw. Diplom)
- Berufserfahrung in den genannten Aufgabenbereichen, insbesondere zur Vernetzung und Cybersecurity von Medizinprodukten
- Fachliche Kenntnisse zu Medizinprodukten und den diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen
- Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, hohe Dienstleistungsorientierung und Beratungskompetenz sowie ausgeprägte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit
- Gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift
- Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Informationstechnik (MS-Office-Programme: Word, Excel, PowerPoint; Internet; Datenbanken; moderne Datenkommunikation)
- Teamfähigkeit, soziale Kompetenz, gute Arbeitsorganisation
- Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 15.07.2019 über das Online-Bewerbungsportal mit der Angabe der Kennziffer
93.03/19. (Bitte Kennziffer unbedingt angeben).
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Online-Bewerbung
Hilfestellungen erhalten Sie unter folgendem Link:
www.bfarm.de/bewerbungsinfos
Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungssystem. Papier und E-Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte zur Position erteilt Ihnen Herr Dr. Ekkehard Stößlein unter Tel. +49 (0)228-99-307-5384.
Das BfArM bietet zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeitmodelle an.
Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Das BfArM strebt nachdrücklich die Gleichstellung von Frauen und Männern an. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB
IX besonders berücksichtigt (bitte entsprechenden Nachweis beifügen). Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Wenn Sie mehr über die Arbeit des BfArM erfahren möchten, besuchen Sie unsere Homepage
www.bfarm.de.
Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zur Karriere im BfArM unter
www.bfarm.de/karriere.
Wir weisen darauf hin, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Befugnisse im Einzelfall Einblick in Ihre Bewerbungsunterlagen
nehmen kann (Art. 6 Abs. 1 Ziff. C DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 GGO und Art. 65 GG), um eine interessengerechte und zweckmäßige Personalauswahl sicherzustellen.
Ihre Daten werden unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahren gelöscht.
Das BfArM fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde dementsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.beruf-und-familie.de.