Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Medizin, Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis 31.12.2023 eine
Wissenschaftliche Projektstelle
in Teilzeit (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Mit der Einführung einer Landarztquote in Hessen zum Wintersemester 2022/2023 wird zukünftig jährlich ein Teil aller Medizinstudienplätze an Bewerber*innen vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums hausärztlich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Hessen zu arbeiten. Das Projekt erfolgt in Kooperation mit den allgemeinmedizinischen Instituten in Frankfurt und Gießen.
Ihre Aufgaben:
- wissenschaftliche Dienstleistungen im Rahmen des Projekts „Landarztquote – der hessische Weg“
- Konzeption und Durchführung eines begleitenden longitudinalen Schwerpunktprogramms für die Studierenden der Landarztquote und weitere interessierte Studierende der Humanmedizin
Es handelt sich um eine Projektstelle, die nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristet wird.
Ihr Profil:
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Staatsexamen oder vergleichbar) der Humanmedizin
- von Vorteil sind eine Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin, didaktische Grundkenntnisse und eigene Lehrerfahrungen, insbesondere im universitären Bereich
- gute Fähigkeiten der Kommunikation und der interkollegialen Zusammenarbeit
Kontakt für weitere Informationen
Rebecca Emmerich
+49 6421-28 25208,
rebecca.emmerich@uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.