Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf dem Gebiet der Elektrotechnik
Sie haben ein fachnahes Studium und eine einschlägige Promotion mit hervorragendem Ergebnis im Bereich Elektrotechnik oder Maschinenbau abgeschlossen oder werden
dies in Kürze tun und verfügen über Spezialkenntnisse im Bereich
Automatisierung,
Regelungstechnik oder
Industrie 4.0.
Ergänzend kommen Personen infrage, die bereits geringfügige Berufserfahrungen gesammelt haben (nicht länger als 2 Jahre) und eine neue wissenschaftliche Herausforderung
suchen. Sie möchten Ihre Berufserfahrungen um wissenschaftliche Projektarbeiten außerhalb der Hochschule und hochschulische Lehrtätigkeiten erweitern. Sie streben
eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule an.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW fördert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Karriere als Hochschulprofessorin und
Hochschulprofessor an einer Fachhochschule anstreben. § 36 Abs. 1 Ziffer 5 Hochschulgesetz fordert als Einstellungsvoraussetzung für eine Professorin oder
einen Professor an einer Fachhochschule berufspraktische Erfahrungen, die im Rahmen dieser Tandem-Förderung erworben werden können, ohne dabei jedoch den
Kontakt zu Wissenschaft und Hochschule aufgeben zu müssen. Sie werden gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus der Praxis im Umfang einer halben Stelle
eine Ihrer Qualifikation entsprechende wissenschaftliche Berufstätigkeit durchführen. In der Zeit der anderen halben Stelle führen Sie Lehre im Umfang von 4-8
Semesterwochenstunden in Abstimmung mit der zuständigen Professur an der Hochschule Niederrhein durch.
Die Hochschule Niederrhein würde Sie bei Bewilligung der Förderstelle durch das Land NRW Vollzeit für die Dauer von 3 Jahren als wissenschaftliche/n Mitarbeiterin
oder Mitarbeiter (Entgeltgruppe 13 oder 14 TV-L) beschäftigen. Im Umfang von 50% Ihrer Arbeitszeit würden Sie an den Kooperationspartner abgeordnet.
Um die aus den beiden Hälften bestehende Stelle überhaupt erst einrichten zu können, muss neben einem geeigneten Kandidaten oder einer geeigneten Kandidatin zusätzlich
ein Kooperationspartner gefunden werden. Danach erst wird Ihr Antrag eingereicht. Wegen dieser Besonderheit bitten wir Sie, uns zunächst Ihre Interessenbekundung,
einen Lebenslauf, eine Kurzbeschreibung Ihrer Promotionsarbeit und Ihre Publikationsliste in Form einer Mail
ab sofort bis 31.01.2019 zu senden.
Wir nehmen umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Die Anzahl der geförderten Stellen ist begrenzt. Eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 75% ist grundsätzlich möglich.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden. Ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht nicht.