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Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) für die Gruppe "Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn"
Veröffentlicht am
06.04.2021
Bewerbungsfrist
25.04.2021
Vollzeit-Stelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Berlin
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 750 Beschäftigte.
Wir suchen am Standort Berlin für die Gruppe 1.5 „Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD (die Festsetzung einer möglichen Entgeltgruppe erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen) • Vollzeit • befristet bis zum 31.03.2024
Die Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn unterstützt die Mindestlohnkommission, die neben der Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns auch für dessen laufende Evaluation zuständig ist. In diesem Zusammenhang beauftragt die Mindestlohnkommission externe Forschungsprojekte und legt alle zwei Jahre, das nächste Mal im Juni 2022, der Bundesregierung einen umfangreichen Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vor.
Ihre Aufgaben:
Durchführung von Forschungsaufgaben im Rahmen der Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission
adressatengerechte Aufbereitung und Darstellung von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen, insbesondere im Rahmen der Berichte der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 MiLoG
Konzeption und fachliche Begleitung von externen Forschungsprojekten
eigenständige wissenschaftliche Forschung und Publikationstätigkeit zu mindestlohnbezogenen Fragestellungen
wissenschaftlicher Austausch mit einschlägigen Forschungseinrichtungen sowie Beobachtung und Auswertung der deutschen und internationalen Forschung zum Thema Mindestlohn
Datenmanagement und Erschließung von Datenzugängen
Ihr Profil:
erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder gleichwertiger Abschluss) im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung
Promotion wünschenswert
fundierte Kenntnisse der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Expertise im wissenschaftlichen Politikberatungskontext
fundierte Kenntnisse empirischer Forschungs- und Analysemethoden
Erfahrungen im Projektmanagement
Kompetenz bei der Kommunikation und Vermittlung wissenschaftlicher Ergebnisse
Teamorientierung
gute Englischkenntnisse
Wir bieten:
eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politikberatung
kreative Handlungsspielräume bei der wissenschaftlichen Arbeit
gutes Arbeitsklima in teamorientierten Strukturen
gleitende Arbeitszeiten
engagierte Personalentwicklung mit bedarfsgerechten Qualifizierungsmöglichkeiten
Möglichkeiten, berufliche und familiäre Interessen miteinander zu vereinbaren
die Möglichkeit des Bezugs eines Jobtickets
ein engagiertes betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Begrüßt werden zudem Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann überzeugen Sie uns mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung bis zum 25. April 2021 unter Angabe der Kennziffer 24/21 WM 1.5 über die Plattform interamt.de.
Die Ausschreibung finden Sie dort unter der Stellen-ID 666990.
Geben Sie hierbei im Betreff bitte die angestrebte Position und die Kennziffer an. Papier- und E‑Mail-Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
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