Öffentliche Arbeitgeber und Berufsbilder
Der öffentliche Dienst ist der größte Beschäftigungssektor in Deutschland: Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2019 rund 4,9 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt: Rund 1,7 Millionen Beamte und Richter, 170.000 Soldaten und drei Millionen Arbeitnehmer. Sie arbeiten laut Statistischem Bundesamt in folgender Verteilung bei
- Bund (ca. 10 %),
- Ländern (ca. 50 %),
- Kommunen (ca. 32 %) und
- Sozialversicherungen (ca. 8 %).
Darin eingeschlossen sind auch private Einrichtungen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Beispiele dafür sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Energieversorger wie städtische Gas- und Wasserwerke.
Die Aufgabenbereiche und Berufsbilder von Beamten und Tarifangestellten im öffentlichen Dienst sind extrem vielfältig und unterschiedlich und reichen vom Altenpfleger bis zum Zollbeamten. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind zum Beispiel tätig
- in der kommunalen Verwaltung sowie in Landes- und Bundesbehörden
- an staatlichen Schulen und Hochschulen,
- in kommunalen Krankenhäusern,
- Sparkassen,
- Flughäfen,
- der Deutschen Rentenversicherung,
- bei gesetzlichen Krankenkassen,
- Berufsgenossenschaften und
- in Landeszentralbanken.
Sie können als Verwaltungsangestellte, Lehrer oder Polizisten arbeiten, aber auch als Erzieher, Fachanwälte, Informatiker, Bauingenieure oder Verkehrspsychologen und vieles mehr. Mehr zu den einzelnen Berufen im öffentlichen Dienst lesen Sie im academics-Ratgeber „Diese Jobs bietet der Staatsdienst“.
Voraussetzungen für den öffentlichen Dienst
Zugang zu öffentlichen Ämtern haben grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, manche Ämter sind ihnen sogar vorbehalten. Grundsätzlich können aber auch EU-Bürger, Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz Beamte werden. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Staatsbürgerschaft.
Für beide Gruppen gibt es entsprechende Ausbildungen bei den öffentlichen Trägern, aber auch der Einstieg nach einem Studienabschluss, der für den jeweiligen Beruf im öffentlichen Dienst qualifiziert, ist üblich. Gibt es einen Wunschjob im öffentlichen Dienst, sollte man sich frühzeitig nach konkreten Voraussetzungen erkundigen. Bei manchen Jobs, beispielsweise in einigen Ministerien, muss ein Referendariat nachgewiesen werden.
Quereinstieg in den Staatsdienst
Viele Quereinsteiger haben im öffentlichen Dienst gute Chancen: Zwar sind die meisten Stellenangebote sehr konkret formuliert, was die erforderlichen Qualifikationen betrifft. Hier lohnt es sich aber, auf erweiternde Zusätze wie „gleichwertige Fähigkeiten und entsprechende Berufserfahrungen“ oder „vergleichbare Studienfachrichtung“ zu achten.
Auch nach ein paar Jahren in der privaten Wirtschaft kann sich der Schritt noch lohnen, denn ausschlaggebend sind allein Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung, nicht das Alter. Bei Bezahlung, Karrierechancen und auch der Beförderung gibt es keinen Unterschied zwischen Quereinsteigern und Beschäftigten, die bereits im öffentlichen Dienst ausgebildet worden sind. Aufgrund des Lehrermangels ist der Schuldienst derzeit der bekannteste Quereinsteigerberuf: Die Bundesländer ermöglichen Personen ohne Lehramtsstudium – aber beispielsweise mit einem fachwissenschaftlichen Studium – eine Karriere in der Schule.
Auch für Wissenschaftler kann der Weg in den öffentlichen Dienst außerhalb der Hochschule attraktiv sein, zumal leitende Funktionen gern mit promovierten Bewerbern besetzt werden. Wer an einer Hochschule als Wissenschaftler arbeitet, hat oft bereits Erfahrungen mit dem öffentlichen Dienst gemacht oder ist bereits als Angestellter im Staatsdienst beschäftigt. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Postdocs werden an Hochschulen, die den Landesministerien unterstehen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. In Einrichtungen des Bundes oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt für sie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Akademische Räte und Professoren sind als Beamte in die entsprechenden Besoldungsgruppen eingeordnet.
Karriere im öffentlichen Dienst
Ebenso wie das Gehalt durch Tarifverträge festgelegt ist und nicht verhandelt wird, ist der Aufstieg im öffentlichen Dienst klar geregelt. Es gibt ein Gruppensystem, das das Entgelt (bei Beamten: Besoldung) und die Stellung in der Hierarchie ganz klar festschreibt. In diese Gruppen wird je nach Ausbildung eingeteilt: So ist für die Entgelt- und Besoldungsgruppen im gehobenen Dienst die Fach- oder Hochschulreife Bedingung, für die im höheren Dienst wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt. Innerhalb der Gruppen gibt es verschiedene Stufen, die je nach Zeit der Tätigkeit in der Regel automatisch erreicht werden.
Auch wenn nicht verhandelt wird, können Beschäftigte zumindest manchmal durch ihre Leistung das Vorankommen beeinflussen. Bei extrem überdurchschnittlichen Leistungen können höhere Stufen – und somit ein höheres Gehalt – schneller als festgesetzt erreicht werden. Allerdings gilt dies auch bei extrem unterdurchschnittlichen Leistungen: Hier wird die nächste Stufe entsprechend später erklommen.
Wer beispielsweise eine klassische Beamtenlaufbahn im höheren Dienst anstrebt, muss also mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen – in Spitzenpositionen der obersten Bundesbehörden ist darüber hinaus ein zusätzliches Studium an der Verwaltungshochschule in Speyer oder der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung üblich. Nach dem Studium erfolgt die Bewerbung auf eine Stelle und der Beschäftigte wird nach einer festgelegten Zeit als Beamter auf Probe verbeamtet. Üblicherweise folgt dann nach zwei oder drei Jahren die Verbeamtung auf Lebenszeit – gesetzlich muss das spätestens nach fünf Jahren geschehen.
Vorteile für öffentlich Beschäftigte
Ein klar geregelter Aufstieg zählt somit definitiv zu den Vorteilen eines Jobs im öffentlichen Dienst. Ein weiterer großer Pluspunkt ist die transparente Lohnentwicklung beim Gehalt im Öffentlichen Dienst. Durch die Entgelt- und Besoldungsgruppen lässt sich verlässlich planen, welches Gehalt in den nächsten Jahren auf das Konto fließen wird. Je nach Stelle und Arbeitgeber gibt es auch Vergünstigungen für Angestellte im öffentlichen Dienst. Der sogenannte geldwerte Vorteil kann in günstigeren Strom-, Gas- und Wassertarifen, Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr, Dienstwagen oder sogar einer Werkswohnung bestehen.
Der öffentliche Dienst bietet außerdem einen sehr sicheren Arbeitsplatz, der nicht so stark von wirtschaftlichen Schwankungen abhängt wie in einem Unternehmen in der freien Wirtschaft. Da die Stellen im öffentlichen Dienst systemrelevant sind, können sie auch nicht beliebig abgebaut werden. Für tariflich Beschäftigte in den alten Bundesländern gilt außerdem eine ordentliche Unkündbarkeit: Wer das 40. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 15 Jahre bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, profitiert von diesem besonderen Kündigungsschutz.
Viele Behörden sind darüber hinaus als familienfreundliche Arbeitgeber zertifiziert: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, reduzierte Arbeitszeit oder Jobsharing in Führungspositionen sind oft ebenso möglich wie Familien- und Pflegezeiten. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der öffentliche Dienst viele Jobs bietet, die sinnstiftend sind, auch abseits von Lehrer, Polizist und Feuerwehrmann. Wer im Staatsdienst arbeitet, tut nicht nur etwas für das Gemeinwohl, sondern wird oft auch mit einem positiven Berufs-Image belohnt.
Und nicht zuletzt: Im öffentlichen Dienst gibt es gute Einstellungschancen. Deutschlands größter Arbeitgeber hat viele freie Stellen: Laut einer Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers wird der öffentliche Dienst im Jahr 2030 insgesamt 816.000 Stellen nicht besetzen können, weil qualifizierte Bewerber fehlen.