Dezernent oder Dezernent in der (kommunalen) Verwaltung
Die Dezernate sind je nach Behördenart organisatorisch oder nach inhaltlichen Schwerpunkten voneinander abgegrenzt. So gibt es in Stadtverwaltungen beispielsweise meist je ein Dezernat für Finanzen, für Bauen und Stadtplanung, für Soziales, für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten und manchmal noch einige mehr. Diese wiederum teilen sich auf in unterschiedliche Fachbereiche, deren Leiter:in dem Dezernenten oder der Dezernentin unterstellt sind.
In einer solchen kommunalen Verwaltung nehmen die Dezernent:innen eine prominente Position ein. Sie sind meist nur der Behördenleitung unterstellt, gehören also zur Verwaltungsspitze. Bei ihnen laufen alle Fäden ihres Geschäftsbereichs zusammen, sie sind für alle dort getroffenen Entscheidungen verantwortlich. Sie vertreten die Behörde für ihren jeweiligen Geschäftsbereich auch nach außen, zum Beispiel in Gremien und gegenüber der Presse. Auf kommunaler Ebene ist mindestens ein:e Dezernent:in immer auch Vertreter der Behördenleitung – zum Beispiel des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin – für alle verwaltungsrechtlichen Aufgaben.
Auch in Landes- und Bundesbehörden gibt es nach Organisations- und Sachgebieten organisierte Dezernate, allerdings sind sie dort eher auf der unteren bis mittleren Verwaltungsebene angesiedelt. Dort untersteht ein Dezernent oder eine Dezernentin in der Regel nicht unmittelbar der Behördenleitung.
Arbeitgeber für Dezernent:innen
Dezernent.innen, die als Quereinsteiger in eine Behörde kommen, sind in der Regel akademisch ausgebildete Expert:innen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich, also etwa Betriebs- oder Volkswirt:innen, Jurist:innen oder Bauingenieur:innen. Mancherorts lautet die Bezeichnung statt Dezernat „Referat“ – so zum Beispiel in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Leitenden der Geschäftsbereiche werden dort entsprechend als Referent:innen bezeichnet.
Neben Stadt- und Landkreisverwaltungen, Gerichten und bei der Polizei werden Dezernentenstellen beispielsweise auch bei
- Bezirksregierungen,
- Landesämtern,
- Ministerien und
- Bundesbehörden
besetzt. Auch die Bundeswehrverwaltung beschäftigt Beamte und Beamtinnen des höheren Dienstes als Dezernent:innen.
Auch Hochschulverwaltungen gliedern sich in Dezernate – beziehungsweise Geschäftsbereiche oder Referate –, für deren Leitung fachlich qualifizierte Führungskräfte benötigt werden. Häufig sind die Dezernent:innen an Hochschulverwaltungen selbst promoviert. Typische Geschäftsbereiche sind etwa Finanzen, Personal, Studium und Lehre, Forschung, Internationales sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Dezernent:innen, die einen dieser Geschäftsbereiche leiten, zählen zu den nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen einer Hochschule.
Verbeamtung bei Dezernenten und Dezernentinnen
Innerhalb der Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst ist der Dezernent oder die Dezernentin in der Regel dem höheren Dienst zugeordnet, in kleineren Behörden manchmal auch dem gehobenen Dienst.
Eine Verbeamtung ist bei Dezernent:innen vor allem in kommunalen, Landes- und Bundesbehörden üblich – wenn die notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die jeweilige Laufbahn erfüllt sind. Das gilt auch für Quereinsteiger:innen mit Hochschulabschluss, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation für eine Dezernentenstelle empfehlen können.
Nicht immer aber erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit. In kommunalen Verwaltungen sind Dezernent:innen meist Wahlbeamte auf Zeit – ebenso, wie es die gewählten Bürgermeister:innen und Landrät:innen für die Dauer ihrer Amtszeit sind.