Letzteres könnte darin begründet sein, das zum Zeitpunkt meiner Bewerbung meine Promotion noch nicht abgeschlossen war. Mittlerweile ist das jedoch der Fall. Wäre es angebracht bzw. erfolgversprechend, die Promotion nun "nachzureichen"?
Die Antwort des DHV-Expertenteams:
Der Deutsche Hochschulverband verfolgt seit langem mit Sorge, dass an manchen deutschen Hochschulen der Umgang mit Bewerbungen um Professuren und Bewerbungsunterlagen nicht immer sehr gut und sehr ordnungsgemäß gehandhabt wird. Teilweise erfolgen keine Eingangsbestätigungen und teilweise erfolgt auch keine Nachricht über den Bewerbungsverfahrensausgang. Außerdem werden auch zum Teil Bewerbungsunterlagen der nicht erfolgreichen Bewerber mit erheblicher zeitlicher Verzögerung zurückgesandt. Insofern hat der Deutsche Hochschulverband bereits vor längerer Zeit Grundsätze für den Umgang mit Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen aufgestellt und diese auch allen Hochschulen zur Verfügung gestellt und sie gebeten, diese Grundsätze zu beachten.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sicherzustellen ist, dass dem Bewerber der Eingang unverzüglich schriftlich bestätigt werden soll, dass dem Bewerber nach Abschluss des Findungsverfahrens eine Zwischennachricht erteilt werden soll, dass die Bewerber, die nicht berücksichtigt werden, in einer ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung des Mitbewerbers durch eine Mitteilung Kenntnis vom Ausgang des Bewerbungsverfahrens erlangen sollen und dass die Bewerbungsunterlagen zurückzugeben sind.
Da Sie außer der Eingangsbestätigung, wie Sie schreiben, bisher nichts erhalten haben, aber bereits einige Monate vergangen sind, ist zu empfehlen, zuerst einmal in der Hochschule nachzufragen, wie der Stand des Verfahrens ist. Wenn das Verfahren noch anhängig ist, ist es in jedem Fall zu empfehlen, Ihre Promotion "nachzureichen", da Sie nun, anders als zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung, Ihre Promotion abgeschlossen haben. Dies ist eine Mitteilung, die Sie in jedem Fall weitergeben sollten, so dass diese Information noch in das Auswahlverfahren für die Berufung auf die Professur einfließen kann.